Die Beschäftigten des kirchlichen Sophien- und Hufeland-Klinikums Weimar fordern einen Tarifvertrag. Dass ver.di dafür zu Warnstreiks aufruft, versuchen evangelische Kirche, Diakonie und Klinikleitung mit juristischen Mitteln zu verhindern. Ihr Argument: Das kirchliche Arbeitsrecht schließe Arbeitskämpfe aus. Ganz grundsätzlich: Sind Streiks in kirchlichen Einrichtungen tatsächlich ausgeschlossen?warum das so ist, wird hier im Interview prägnant erklärt:
Es gibt eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus dem Jahre 2012, die besagt: Wenn es sich um eine kirchliche Einrichtung handelt, kann die Tarifautonomie einschließlich des Streikrechts unter ganz bestimmten Voraussetzungen ersetzt werden durch ein paritätisches Verhandlungs- und Schlichtungsverfahren. Das setzt aber erstens voraus, dass es sich wirklich um eine kirchliche Einrichtung handelt und dass das Verfahren, zweitens, tatsächlich paritätisch ist. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, bleibt es beim juristischen Normalfall: Streiks sind weiter zulässig, die Ausnahmen greifen nicht.
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Quelle "klick"
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