Sonntag, 15. September 2024

Der Wandel gesellschaftlicher Realitäten und das Spannungsverhältnis zwischen tradierten Werten und dem Schutz vor Diskriminierung - Welche Aufgabe kommt dem Verfassungsrichter bei der Bewältigung dieses Wandels zu?

Zu diesem Thema haben sich Vertreter der deutschsprachigen Verfassungsgerichte, des EuGH und des EGMR in Luxemburg im "Sechser-Treffen" ausgetauscht.
Eine Delegation des Bundesverfassungsgerichts unter Leitung des Präsidenten Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale) und der Vizepräsidentin Prof. Dr. Doris König hat vom 8. bis 9. September 2024 am „Sechser-Treffen“ der deutschsprachigen Verfassungsgerichte aus Österreich, der Schweiz, Liechtenstein und Deutschland sowie des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte teilgenommen.
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Beteiligt am diesjährigen Treffen war auch das Verfassungsgericht Luxemburg. ...
Quelle: Pressemitteilung Nr. 73/2024 des Bundesverfassungsgerichts vom 10. September 2024

Wir dürfen wohl davon ausgehen, dass auch das Spannungsfeld zwischen kirchenspezifischen Anforderungen im Arbeitsrecht und der religiösen Diskreminierung angesprochen wurde. Denn auch, wenn die von den Kirchen in Deutschland beanspruchte Sonderrolle für Europa einmalig sein dürfte - so manches wird wohl auch in anderen europäischen Ländern stattfinden. Und ganz nebenbei ist es ja auch interessant, wie im "europäischen Ausland" der eine oder andere Konflikt gelöst wird. In dem Zusammenhang noch der kleine Hinweis, dass auch Südtirol trotz der Staatszugehörigkeit zu Italien deutschsprachig ist. Und dort - im katholischen Italien - ist schon vor Jahren von namhaften Vertretern der katholische Diözesenverwaltung Bozen-Brixen (italienisch Diocesi di Bolzano-Bressanone) völliges Unverständnis für die Marotten der katholischen Bistumer in Deutschland geäussert worden.

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