📺 heute um 20:15 berichtet der MDR in der Umschau über die entschlossenen Kolleg*innen im Sophien- und Hufeland-Klinikum Weimar, im Kampf um ihr Selbstbestimmungsrecht bei der Gestaltung der eigenen Arbeitsbedingungen ✊ Ein Kamerateam hat die Kolleg*innen auf dem Weg zum Gütetermin beim Arbeitsgericht Erfurt begleitet. ‼Quelle: MDR-Fernsehen - Zitat:
Die Themen:die Aussage "kein Recht auf Streik" würden wir hinterfragen. Natürlich behauptet jeder Arbeitgeber, dass in seiner Einrichtung nicht gesreikt werden darf. Kirchliche Arbeitgeber kommen dann auch gleich mit irgendwelchem theologischen Brimborium und kirchenrechtlichen Regelungen.
* Kein Recht auf Streik: Warum Kirchen-Beschäftigte dagegen protestieren
Aber klar ist - das kirchliche Selbstverwaltungsrecht besteht nur "in den Schranken der für alle geltenden Gesetze" (vgl. Art. 140 GG i.V. mit Art. 137 Ab. 3 WRV). Und Art. 9 Grundgesetz schließt das Streikrecht ein. Wie jemand auch nur im Ansatz darauf kommen mag, dass das Grundgesetz mit seinen dort verfassungsrechtlich garantierten Grundrechten nicht für alle gelten soll, erschließt sich uns nicht.
Dazu gibt es - zumindest in der katholischen Kirche - kein theologisch begründbares Streikverbot. Das kann jeder im Katechismus und den päpstlichen Sozialenzykliken zum Streik nachlesen. Und bei den Protestanten müsste die Lehre genauso sein.
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