Mittwoch, 11. September 2024

Du sollst nicht streiken gegen Gott

Unter dieser Überschrift hat sich der Humanistische Pressedienst mit dem endlosen Thema "Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen" auseinandergesetzt:
Das kirchliche Arbeitsrecht und das strenge Gebot:
Du sollst nicht streiken gegen Gott

Kirchliche Arbeitgeber beschäftigen bei den Kirchen selbst und bei deren Wohlfahrtsverbänden wie Caritas und Diakonie bundesweit mehr als 1,5 Millionen Menschen. Wenn es darum geht, Forderungen ihrer Belegschaften nach arbeitsrechtlicher Gleichbehandlung abzuwehren, kennen sie kein Pardon. Das zeigt ein Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Erfurt. Die Kirchen- und Arbeitgeberseite besteht auf dem, was sie "Dritter Weg" nennt. Ein Weg, den jedoch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Diskriminierung ansehen – im Vergleich mit Angestellten bei weltlichen Unternehmen.

Die Gewerkschaft ver.di hatte für den 1. August zu einem Warnstreik an dem kirchlichen Sophien- und Hufeland-Klinikum in Weimar aufgerufen. Daraufhin beantragten die evangelische Kirche, das Diakonische Werk Mitteldeutschland und die Klinikleitung im Eilverfahren vor dem Erfurter Arbeitsgericht, den Streik zu untersagen. Entsprechend entschied das Arbeitsgericht und verbot den Warnstreik, den die Gewerkschaft denn auch absagte. Ein Richterspruch, den die Anwaltskanzlei, die Kirche und Klinikum vertreten hatte, denn auch triumphierend so kommentierte:
"Das Arbeitsgericht Erfurt hat im Ergebnis die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bestätigt *), gemäß der 'tariftreue' kirchliche Einrichtungen nicht bestreikt werden dürfen. Damit hat das Arbeitsgericht Erfurt ausdrücklich die verfassungsrechtlich geschützte Autonomie der Kirchen und ihrer Einrichtungen gestärkt, obwohl die Gewerkschaft Verdi behauptet, dass sich das Verständnis des Verhältnisses von Streikrecht und Kirchenautonomie wandele."
Ganz anders sehen das die gerichtlich gestoppten Arbeitnehmer des Klinikums. So sagte nach einer Pressemitteilung der Gewerkschaft ver.di der Fachkrankenpfleger Mathias Korn, der sich in der Mitarbeitervertretung des Klinikums und auch bei ver.di engagiert: "Wir fühlen uns wie vor den Kopf gestoßen. Wir wollen nichts anderes, als über unsere Arbeitsbedingungen so mitzubestimmen, wie es auch in weltlichen Betrieben möglich ist. Dass Diakonie und Kirche darauf mit Ablehnung und Anklage reagieren, finde ich als Beschäftigter, aber auch als Christ, sehr irritierend." Schließlich stehe die Kirche sonst für Dialog und Teilhabe. Gegenüber ihren eigenen Beschäftigten werde sie diesem Anspruch jedoch nicht gerecht.
....
die Überschrift trifft den Kern der amtskirchlichen Argumentation, und ist so schon vor Jahren vertreten worden.

Wir fragen dazu: Wie blasphemisch ist das denn?
Mit welchem Recht stellen sich die Gehaltsverhandler der kirchlichen Arbeitgeber auf die Stufe Gottes, mit welchem Recht beanspruchen diese Menschen eine "gottähnliche Stellung"?

Jetzt ist es nicht mal mehr "fünf nach zwölf" - es ist noch später.

Anmerkung:
*) Es ist ein sehr merkwürdiges Verständnis, dass die Anwälte der kirchlichen Arbeitgeber hier vom der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts haben.

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