Mittwoch, 20. Dezember 2023

DATENSCHUTZ: BESCHWERDE GEGEN KATHOLISCHE KIRCHE IN BELGIEN ERFOLGREICH

Im Kontext mit der europäischen Rechtseinheit müsste auch der Datenschutz europarechtlich einheitlich geregelt werden. Unseren "Hader" mit dem kirchlichen Sonderweg in Deutschland haben wir zuletzt am 15. Dezember artikuliert. Eine unterschiedliche Behandlung zwischen Lüttich und Aachen ist danach nur schwer vorstellbar.
In diesem Kontext möchten wir auf eine Entscheidung der belgischen Datenschutzaufsicht hinweisen, die auch und gerade für die Handhabung in Deutschland "Fragen aufwirft".
Katholisch.de berichtet:
Datenschutzaufsicht: Kirche muss Einträge aus Taufregister löschen
Wir können und wollen uns nicht zur konkreten Frage äussern, ob die Entscheidung der belgischen Datenaufsicht richtig ist oder nicht. Es fängt dabei schon mit der Frage an, ob (hand)schriftlich geführte Taufmatrikel denn wirklich "Daten" im Sinne der elektronischen Datenverarbeitung sind. Das ist nicht unser Metier.

Die Medienwelt wird heute von den Reaktionen auf "Fiducia supplicans" geprägt. Über die arbeitsrechtlichen Konsequenzen haben wir bereits gestern berichtet. Damit wollen wir es zunächst bewenden lassen.

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