In diesem Kontext möchten wir auf eine Entscheidung der belgischen Datenschutzaufsicht hinweisen, die auch und gerade für die Handhabung in Deutschland "Fragen aufwirft".
Katholisch.de berichtet:
Datenschutzaufsicht: Kirche muss Einträge aus Taufregister löschenWir können und wollen uns nicht zur konkreten Frage äussern, ob die Entscheidung der belgischen Datenaufsicht richtig ist oder nicht. Es fängt dabei schon mit der Frage an, ob (hand)schriftlich geführte Taufmatrikel denn wirklich "Daten" im Sinne der elektronischen Datenverarbeitung sind. Das ist nicht unser Metier.
Die Medienwelt wird heute von den Reaktionen auf "Fiducia supplicans" geprägt. Über die arbeitsrechtlichen Konsequenzen haben wir bereits gestern berichtet. Damit wollen wir es zunächst bewenden lassen.
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