...Peter Stein, Richter am ArbG Hamburg a.D., war vor dem Europäischen Gerichtshof (Vera Egenberger - EuGH, Urt. v. 17.04.2018, Az. C-414/16) und dem Bundesarbeitsgericht an der Vertretung der Klägerin beteiligt. Ein Interview mit Peter Stein ist beim Böckler-Verlag erschienen. Dort gibt es auch sein Rechtsgutachten
Die Norm, um die es geht, ist Artikel 137 Absatz 3 der Weimarer Reichsverfassung, der gemäß Artikel 140 des Grundgesetzes weiter gilt. Dort heißt es: „Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes.“
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Ein Arbeitsvertrag ist nach meinem Verständnis eine weltliche Angelegenheit. Wenn die Kirche Arbeitsverträge abschließt, verlässt sie den Kreis der eigenen Angelegenheiten. ...
Peter Stein: Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht im Arbeitsrecht und seine Grenzen.
HSI-Schriftenreihe, Band 47. Hans-Böckler-Stiftung 2023.
259 Seiten (als PDF kostenlos).
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