Montag, 22. Mai 2023

Gesetzliche Tarifbindung gefordert - KAB fordert: Tariftreuegesetz muss aus christlicher Überzeugung eingeführt werden

Bereits am 2. Mai hatten wir auf die Entstehung eines "Bundestariftreuegesetzes" hingewiesen. Diese ständige Forderung "gegen Lohndumping" nimmt nun auch auf Länderebene "Fahrt auf".
CSU sollte jetzt aus christlicher Überzeugung Tariftreuegesetz in Bayern einführen
Forderung der KAB Bayern aus Anlass der Gesetzesinitiative des Bundesarbeitsministers


Die KAB Bayern fordert die CSU auf, so bald wie möglich ihren Einfluss als christliche Regierungspartei geltend zu machen. Die CSU solle dafür sorgen, dass öffentliche Aufträge des Landes nur noch an Unternehmen vergeben werden, die mindestens Tariflöhne zahlen. Mit Blick auf die laufende Gesetzesinitiative von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil dürfe Bayern nicht Schlusslicht in Deutschland werden.
und
„Mit einem bayerischen Tariftreue- und Vergabegesetz könnten ihre führenden Politikerinnen und Politiker nun demonstrieren, dass sie dieses Bekenntnis ernst meinen und sich für die arbeitenden Menschen einsetzen – so, wie die kirchliche Soziallehre und christliche Werte es fordern.“ Eine der eindrücklichsten Stellungnahmen dazu habe Papst Johannes XXIII. Anfang der 1960er Jahre in seiner Enzyklika ‚Mater et magistra‘ festgehalten. „Menschliche Arbeit darf nicht als eine ‚bloße Ware‘ behandelt werden, heißt es dort“, so KAB-Landespräses Wagner. „Und wortwörtlich weiter: ‚Darum darf die Höhe ihrer Vergütung nicht dem Spiel der Marktgesetze überlassen werden‘.“
Weitere Infos: https://www.kab-bayern.de/arbeit/faire-loehne

Das ist eine klare Ansage: öffentliche Mittel nur, wenn die rechtliche, soziale und wirtschaftliche Situation der Arbeitnehmer durch Tarifverträge mit starken Gewerkschaften ausreichend und umfassend gesichert sind (vgl. unseren gestrigen Beitrag zum Subsidiaritätsgrundsatz).
Angebliche Tarifverträge mit Pseudogewerkschaften, die besonders christlich zu den Arbeitgebern sind - oder gar Allgemeine Geschäftsbedingungen - reichen jedenfalls nicht aus.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen




Ihr könnt Eure Kommentare vollständig anonym abgeben. Wählt dazu bei "Kommentar schreiben als..." die Option "anonym". Wenn Ihr unter einem Pseudonym schreiben wollt, wählt die Option "Name/URL". Die Eingabe einer URL (Internet-Adresse) ist dabei nicht nötig.

Wir freuen uns, wenn Ihr statt "Anonym" die Möglichkeit des Kommentierens unter Pseudonym wählt. Das Kommentieren und Diskutieren unter Pseudonym erleichtert das Austauschen der Argumente unter den einzelnen Benutzern.