Frage: Ein weiteres Reformthema ist die Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts. Die Kirche hat nun die Grundordnung im privaten Teil des Arbeitsrechts geändert. Ist das ausreichend?Quelle: katholisch.de
Kaddor: Wir haben dies wohlwollend zur Kenntnis genommen. Für uns Grüne seht aber ebenso die Reform des kollektiven Arbeitsrechts auf dem Programm.
Frage: Erfordert dies eine Verfassungsänderung, zumal das kirchliche Selbstbestimmungsrecht betroffen wäre?
Kaddor: Das wird in der Fraktion unterschiedlich bewertet.
Wir halten diese Frage längst geklärt. Das Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrecht der Kirchen besteht nur "in den Schranken der für alle geltende Gesetze" (Schrankenvorbehalt). Das ist verfassungsrechtlich wie auch - für die katholische Kirche - durch Konkordatsvereinbarungen geklärt. Diese "für alle geltenden Gesetze" legt der Staat fest. Es ist dem Staat etwa unbenommen - wie heute im Betriebsverfassungsgesetz - die Kirchen und ihre caritativen oder erzieherischen Einrichtungen vom Geltungsbereich eines Gesetzes auszunehmen oder - wie im Betriebsrätegesetz der Weimarer Zeit bei gleicher verfassungsrechtlicher Grundlage - die Kirchen und ihre Einrichtungen einzubeziehen. Das wäre auch kein "Sonderopfer", das die Kirchen etwa gegenüber anderen Wohlfahrtsverbänden besonders und außerordentlich belasten würde. Der Staat legt die Grenzen des kirchlichen Selbstverwaltungsrechts fest. Es sind also nicht die Kirchen, die diese Grenzen ihres "Selbstbestimmungsanspruchs" festlegen und sogar noch für die gewerblich tätigen Betriebe in kirchlichem Eigentum ein "Selbstbestimmungsrecht" außerhalb der staatlichen Rechtsnormen beanspruchen. Aber dieser "Klärungsprozess" ist wohl noch nicht bei allen maßgeblichen Personen angekommen. Die entsprechende Diskussion ist dann zwangsläufig.
Vielleicht wird in der Diskussion dann auch Carolin Emcke im Gespräch – ein Podcast der SZ - berücksichtigt. In der aktuellen Folge
"Nicht reformfähig" philosophiert der Theologe Georg Essen über die katholische Kircheund gibt ab 1:21:15 einen persönlichen Blick in seine Zukunftserwartung.
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