Mittwoch, 24. Mai 2023

Lukas F., ein Mitglied der Synodalversammlung und HAUPTAMTLICH FÜR DEN BDKJ TÄTIG ist aus der Kirche ausgetreten - folgen arbeitsrechtliche Konsequenzen?

es ist einer der unzählichen Kirchenaustritte der letzten Jahre. Ein Grund für eine Meldung im Blog kann das nicht sein. Katholisch.de berichtet darüber
Zur Begründung führte er unter anderem an, dass das Reformprojekt für ihn "– bei allen bestärkenden Erlebnissen und den Bündnissen, die wir knüpfen konnten – vor allem eine Ohnmachtserfahrung" gewesen sei. Ihm sei immer bewusster geworden, dass die Amtskirche kaum reformierbar sei. "Wiederholt habe ich mich gefragt, ob die Mitgliedschaft in dieser Amtskirche noch mit meinem christlichen Moralverständnis vereinbar ist", so F. wörtlich.
Er habe "mit vielen anderen wundervollen und inspirierenden Katholik*innen auf dem Synodalen Weg und in den Verbänden" für Reformen in der Kirche gekämpft. "Uns verband das von vornherein unrealistische Ziel die systemischen Ursachen sexualisierter Gewalt zu zerschlagen. Am Ende standen einige wenige gute Texte, viel zu viele weichgewaschene 'Kompromisse' – oder eher: Kapitulationen? – und vor allem: keinerlei Verbindlichkeiten", so F. weiter. Als weiteren Grund für seinen Kirchenaustritt nannte er persönliche und indirekte Diskriminierungserfahrungen, durch die er sich mehr und mehr von der Amtskirche entfernt habe – "im Gespräch mit Bischöfen und anderen Klerikern, durch Kommentare und Zuschriften rechter Katholik*innen". Dabei sei er sich sehr bewusst, dass er als "schwuler, weißer Cis-Mann" noch zu einer relativ privilegierten Gruppe innerhalb "dieses Systems multipler Diskriminierung" gehöre.
Auch das wäre für uns noch kaum ein Grund für einen eigenen Beitrag - aber die arbeitsrechtliche Problematik wird in der Meldung von katholisch.de deutlich:
...
Hat der Austritt arbeitsrechtliche Konsequenzen?

In seinem Posting bei Facebook erklärte F. am Dienstag, trotz seines Austritts weiter als Christ in der Kirche engagiert bleiben zu wollen: "Ich bin und bleibe getauft. Ich bin und bleibe Christ. Ich bin und bleibe Jugendverbandler. Ich bin und bleibe Träumer und Botschafter für eine gerechte Kirche und Welt." Zudem betonte er, weiter "voller Überzeugung" hauptamtlich für den Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) im Bistum Münster zu arbeiten. F. arbeitet innerhalb des Diözesanverbands als Referent für die im kommenden Jahr geplante 72-Stunden-Aktion des Jugenddachverbands. Ob sein Kirchenaustritt arbeitsrechtliche Konsequenzen haben könnte, ist unklar. Auf Anfrage von katholisch.de wollte sich der BDKJ in Münster am Dienstag dazu nicht äußern. Dem Portal kirche-und-leben.de sagte der Diözesanvorsitzende Felix Elbers später, dass F. Projektreferent für die 72-Stunden-Aktion "ist und bleibt".
Die deutschen Bischöfe hatten das kirchliche Arbeitsrecht im vergangenen Jahr liberalisiert. .... Auch der Austritt aus der katholischen Kirche führt seither nicht mehr kategorisch zur Kündigung, aber immer noch "in der Regel". Davon kann nur "ausnahmsweise abgesehen werden, wenn schwerwiegende Gründe des Einzelfalles diese als unangemessen erscheinen lassen". Die Frage, wann solche Einzelfälle vorliegen, ist bislang gerichtlich nicht geklärt. ...
weitere Quelle: Kirche und Leben

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen




Ihr könnt Eure Kommentare vollständig anonym abgeben. Wählt dazu bei "Kommentar schreiben als..." die Option "anonym". Wenn Ihr unter einem Pseudonym schreiben wollt, wählt die Option "Name/URL". Die Eingabe einer URL (Internet-Adresse) ist dabei nicht nötig.

Wir freuen uns, wenn Ihr statt "Anonym" die Möglichkeit des Kommentierens unter Pseudonym wählt. Das Kommentieren und Diskutieren unter Pseudonym erleichtert das Austauschen der Argumente unter den einzelnen Benutzern.