"Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande?", fragte der Kirchenvater Augustinus von Hippo (selbst Diözesanbischof) in seinem Hauptwerk "Vom Gottesstaat". Für die Kirche gilt dasselbe: Kirchenrecht will durch Regeln und Normen für Ordnung und Gerechtigkeit sorgen. Klare Verfahren statt Willkür. Dazu muss es aber auch angewandt werden, ohne Ansehen der Person und ohne Rücksicht auf das Ansehen der Kirche. ...Felix Neumann auf katholisch.de - Gratulation an den Autor - und lesenswert
Wir haben hier schon über die Problematik der "unabhängigen kirchlichen Gerichte" berichtet. Dass sich diese Problematik des "Vertrauens in die unabhängige Rechtspflege" auch auf den Vatikan bezieht - und dort erkannt ist - machen andere Quellen deutlich.
Mit der mühsamen Annäherung des Vatikans an Rechtsstaatsprinzipien befasst sich aktuell das Domradio (Köln):
Zu den großen Reformprojekten im Pontifikat von Papst Franziskus gehört die Anwendung rechtsstaatlicher Prinzipien im Vatikanstaat und in der Leitung der katholischen Weltkirche. Der Weg ist steinig und voller Widersprüche.
Am Mittwoch nach Ostern veröffentlichte das vatikanische Presseamt ein neues päpstliches Gesetz, ein Motu Proprio. ... enthält wichtige Änderungen für die Entwicklung des Rechts im Vatikan. Die erste betrifft die Rolle des Staatsanwalts, der im vatikanischen Recht "Promotore di Giustizia" (Förderer der Gerechtigkeit) heißt. Im neuen "Gesetz über die Justizordnung des Vatikanstaats" - eine Art Strafprozessordnung - wird künftig dessen Rolle explizit benannt: Die Rechtsprechung obliegt, wie bereits seit 2020, dem vatikanischen Gericht und seinen zwei Berufungsinstanzen. Die Funktionen der Ermittlung und der Anklage liegen - und das ist neu im Gesetzestext - beim "Promotore di Giustizia".
Mit dieser scheinbar kleinen Änderung rückt das Gerichtswesen im kleinsten Staat Europas abermals einen Schritt näher an rechtsstaatliche Prinzipien, wie sie in der westlichen Welt seit langem gelten. Diese Neuerung wird aber erst wirklich relevant durch eine weitere Reform, die im nächsten Absatz enthalten ist. Sie kommt einer vorsichtigen Revolution gleich. Im alten Gesetzestext von 2020 hieß es noch ziemlich widersprüchlich: "Die Richter und Staatsanwälte unterstehen hierarchisch dem Papst. In der Ausübung ihrer Ämter sind sie allein dem Gesetz unterstellt." Nun lautet der neue Artikel 2 der vatikanischen Strafprozessordnung: "Die Richter und Staatsanwälte werden vom Papst ernannt und sind in der Ausübung ihrer Ämter allein dem Gesetz unterstellt." ....
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