Freitag, 21. April 2023

Petition: Kein Sonderweg beim Arbeitsrecht für Kirchen !

"Kein kirchliches Sonderrecht bei Missbrauch" zitiert aktuell katholisch.de den Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Und sonst soll es andere Sonderrechte geben? Eine Petition zum Thema "kein Sonderweg beim Arbeitsrecht" hat nun knapp 100.000 Unterschriften erreicht - am Mittwoch, den 9. Mai 2023 um 14:00 Uhr wird die Petition der Parlamentarischen Staatssekretärin Frau Anette Kramme übergeben!
Quelle (man kann immer noch unterschreiben)

Wir erinnern bei dieser Gelegenheit und am Vortag der Wiederaufnahme der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst gerne (wieder einmal) an die "Magdeburger Erklärung" der Zentral-KODA von 2011, die deutlich gemacht hat, dass dieser diskriminierende Sonderweg auch gewerkschaftsfeindlich intendiert ist, und damit nicht nur gegen die eigene, katholische Soziallehre und das päpstliche Lehramt verstößt, sondern auch noch durch die Verfassung geschützte Rechte der Mitarbeitenden verletzt. Der Einsatz für diesen Sonderweg ist natürlich den Funktionären und Profiteuren des "Dritten Weges" schon aus Eigeninteresse legitimiert und verständlich.
Dieser "Sonderweg" ist das Kernthema unseres Blogs. Es ist beispielsweise ein Unterschied, ob Tarifverhandlungen mit großer demokratischer Rückkoppelung bei den betroffenen Mitgliedern erfolgen - oder Allgemeine Geschäftsbedingungen im Hinterstübchen kirchlicher Tagungshäuser von einer kleinen Gruppe von (einmal für mehrere Jahre gewählten) "Dienstnehmern" mit den "Dienstgebern" ausgehandelt werden.
(Zeichnung: Facebook)


Auf unsere enge verfassungsrechtliche Interpretation der kirchlichen Sonderrechte "im Rahmen der für alle geltenden Gesetze" dürfen wir in diesem Zusammenhang verweisen. Da geht es nicht nur um den Tenor des Bundesjustizministers: "Kein kirchliches Sonderrecht bei Missbrauch", sondern schlicht und einfach um die Einhaltung der verfassungsrechtlich garantierten Rechte auch der kirchlichen Mitarbeitenden.

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