Mittwoch, 26. April 2023

Arbeitszeiterfassung im Land der 700 000 000 unbezahlten Überstunden

Als "Land der 700 000 000 unbezahlten Überstunden" wird Deutschland in der Süddeutsche Zeitung (unter Bezug auf einen IAB-Kurzbericht) bezeichnet und ergänzend kommentiert:
Die Arbeitszeit soll künftig nicht nur im Vertrag stehen. Sondern sie soll sogar gelten. Das sieht ein Plan von Minister Hubertus Heil vor. Endlich.

Dass die Arbeitszeiterfassung verpflichtend ist, haben wir unter Bezug auf die höchstrichterliche Rechtsprechng des Bundesarbeitsgerichts (BAG) bereits berichtet. Anzumerken ist, dass nach dem Urteil des BAG eine Betriebs- (Dienst-)-vereinbarung erst nachrangig zulässig ist, wenn keine gesetzliche oder tarifvertragliche Regelung besteht. Eine bestehende Betriebsvereinbarung wird durch eine widersprechende neue gesetzliche oder tarifvertragliche Regelung aufgehoben.

Nun soll (nach einer Verzögerung durch die regierungsinterne Abstimmung) ergänzend gesetzlich geregelt werden, wie diese Arbeitszeiterfassung erfolgen muss.
Der entsprechende Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums liegt vor. Die tägliche Arbeitszeit von Beschäftigten in Deutschland soll demnach elektronisch aufgezeichnet werden. Dies meldet die Süddeutsche Zeitung direkt aus dem dpa-Newskanal und weist auf Ausnahmemöglichkeiten durch die Tarifparteien hin:
Arbeitszeit wird wohl bald elektronisch erfasst werden
In einem ersten Artikel schreibt die Süddeutsche Zeitung:
Elektronische Zeiterfassung wird Pflicht - Ausnahmen sind möglich
Auch der SPIEGEL berichtet, Ausnahmen solle es "nur für die Tarifparteien" (also über Tarifverträge) geben.

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