Sonntag, 2. April 2023

Osterferien - Blogpause

nachdem auch während des Schlichtungsverfahrens im öffentlichen Dienst "Friedenspflicht" herrscht (wir berichteten) werden auch wir die Ferienzeit nutzen, und uns bis Mitte April nur auf außerordentlich wichtige Meldungen beschränken.

Das heißt nicht, dass nichts berichtenswertes passieren wird. Aber über die Vorbereitung für Maßnahmen, die über die Warnstreiks hinaus gehen, wird naturgemäß nicht großartig öffentlich kommuniziert. Wichtig ist, dass nun vor allem auch die Ver.di-Mitglieder, die in kirchlichen Einrichtungen tätig sind, in Kontakt mit ihren örtlichen GewerkschaftssekretärInnen treten und gemeinsam beraten, wie bei einem Scheitern der Schlichtung der Kampf um Anerkennung und gerechte Löhne unterstützt werden kann.

Und weil wir gerade von den Mitgliedern sprechen - die Meldung von Gestern zum "Tarifvertrag TV-ZQF" war natürlich ein Aprilscherz. Ein Vertrag zu Lasten Dritter (franz. promesse de porte-fort) ist mit den Grundsätzen der Privatautonomie - die natürlich für alle gelten - nicht vereinbar (vgl. Christian Janoschek in: BeckOK BGB, Hau/Poseck, 58. Edition, Stand: 1. Mai 2021, BGB § 328 Rn. 5). Gewerkschaften bestehen aus den Mitgliedern und werden aufgrund der Mitgliedschaft auch nur für diese tätig.

1 Kommentar:




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