Mit ihrer Klage vor dem Arbeitsgericht Köln hat eine leitenden Mitarbeiterin des Erzbistums Köln versucht, diese "Verbeamtung" einzuklagen - und ist damit gescheitert. Es besteht wohl keine entsprechende Verpflichtung zur Verbeamtung - oder kurz: "können" heißt nicht "müssen".
juristisch gesehen, gebe es darauf nach den kirchlichen Regelungen keinen Anspruch - zumindest keinen, der seitens der staatlichen Gerichtsbarkeit gegen die Kirche und ihr spezifisches Arbeitsrecht durchsetzbar sei
Quellen:
Domradio, katholisch.de, Kölner Stadt-Anzeiger
Anmerkung:
Dieser Fall ist nicht mit dem Fall der gekündigten Justiziarin zu verwechseln (wir berichteten).
Dort machte das Kölner Erzbistum von der Anwendung der arbeitsvertraglich vereinbarten beamtenrechtlichen Regelungen, die u.a. die "Versetzung in den Ruhestand" von Arbeitnehmer*innen der Diözese ermöglichen, Gebrauch - (Zitat) "offenkundig um sicher zu gehen sich von dieser Klägerin trennen zu können".
Dieser Streit zwischen Justiziarin und Bistum Köln geht weiter (Zitat): "Das Landesarbeitsgericht in Köln teilte am Donnerstag mit, dass in dem Verfahren von beiden Parteien Berufung eingelegt worden sei."
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