An den Unikliniken in NRW gelten für Pflege- und Funktionsbereiche künftig konkrete Personalvorgaben. Werden diese unterschritten, erhalten die betroffenen Beschäftigten zusätzliche freie Tage als Belastungsausgleich. Für Service-, IT- und Technikbereiche sowie Ambulanzen ist die Schaffung von jeweils 30 zusätzlichen Vollzeitstellen pro Uniklinik vereinbart. Hinzu kommen Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildungsqualität.Damit sollen Überlastungen des Personals (die ja auch gesundheitsschädlich sind) vermieden, und ein Mindeststandart an Pflegequalität für die Patienten gewährleistet werden. Zugleich werden Fachkräfte aufgrund der verbesserten Arbeitsbedingungen im Beruf und in den Einrichtungen gehalten.
Die Caritas Arbeitgeber offenbaren wieder einmal, welche Brille sie tragen. Die Arbeitgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas stellt sich deutlich gegen diesen Abschluss ("Klick").
Der Tarifvertrag Entlastung der NRW-Universitätskliniken ist ... wenig hilfreich. Die im TV Entlastung vorgesehenen zusätzlichen freien Tage werden zu einem erhöhten Personalbedarf führen ...Entschuldigung - die im Tarifvertrag vorgesehenen freien Tage sind ein Ausgleich für fehlendes Personal *). Die Aussage der Caritas-Arbeitgeber heißt nichts anderes als dass dort ein solcher Ausgleich verweigert wird, die katholischen Krankenhäuser weiter mit einer unzureichenden Personalausstattung arbeiten - und sich die MitarbeiterInnen dort aufarbeiten - sollen.
Man darf gespannt sein, wie sich der Tarifabschluss auf die zwei größten Kliniken des katholischen Kinlikums Bochum, das St. Josef- und das St. Elisabeth-Hospital auswirken, die ja einen wichtigen Teil des Universitätsklinikums der Ruhr-Universität Bochum bilden.
*)
Konkret wird in dem Vertrag für weite Teile der Pflege schichtgenau das Zahlenverhältnis von Beschäftigten und Patienten festgelegt.berichtet die Ärzte-Zeitung, um einmal nicht auf ver.di zurück zu greifen. D.h., mit dem vereinbarten - und gemeinsam als ausreichend erachtetem - Personal kommt es nicht zum Belastungsausgleich durch zusätzliche freie Tage. Der Belastungsausgleich erfolgt nur, wenn durch das nicht ausreichende Personal eine entsprechende Belastung erfolgt. Das ist im Grundsatz ähnlich wie bei den bisherigen Überstundenregelungen. Der Ausgleich dient den MitarbeiterInnen und den Patienten gleichermaßen, er soll vor gesundheitsgefährdender Überlasung schützen.
Wird diese Quote unterschritten, erhalten die Betroffenen Belastungspunkte, die zu Ausgleichstagen führen. Bundesweit erstmals wurden auch für viele Beschäftigtengruppen außerhalb der Pflege Mindestbesetzungen und Belastungsausgleiche vereinbart.
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