Montag, 15. August 2022

Diskussionen zur neuen Grundordnung des kirchlichen Dienstes

 Vergangenen Mittwoch fand die letzte Folge der vierteiligen Online-Diskussion zur neuen kirchlichen Grundordnung statt, die durch den Diözesancaritasverband des Erzbistums Köln organisiert wurde. 

Die neue Grundordnung wird derzeit tatsächlich breit diskutiert

Bruno Schrage, Referent für Caritaspastoral im Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln, der die genannte Online-Diskussion wesentlich mitgestaltet hat, hat sich 

und 
kritisch sowohl mit dem Entwurf der neuen Grundordnung wie auch mit der bisherigen Diskussion befasst. 

Die beiden Beiträge benennen prägnant die riesigen Defizite, die man in den aktuellen Diskussionen feststellen muss, wie etwa insbesondere den Sachverhalt, dass die katholische Theologie sich nach der sehr grundsätzlichen Kritik am System durch die katholischen Sozialethiker der Frankfurter Provenienz (Nell-Breuning, Hengsbach) den Blick auf das Thema bzw. den Gegenstand mehr oder weniger vollständig kirchlichen und weltlichen Juristen sowie den kirchlichen Personalverantwortlichen und der Arbeitgeberfraktion in der Katholischen Kirche überlassen haben.

Verwunderlich ist tatsächlich, eine wie geringe Rolle in den aktuellen Diskussionen die Frage spielt, ob nicht das weltliche Arbeitsrecht der Kirche und ihrer Caritas nicht einen besseren Dienst tun würde, als es das kirchliche Sonderarbeitsrecht tut. Das ist umso unverständlicher, als die weltliche Betriebsverfassung, Gewerkschaften und Tarifverträge in unserer Gesellschaft in ihrer konkreten rechtlichen Ausgestaltung wesentlich auch von der katholischen Sozialethik und ihren kirchlichen und weltlichen Vertretern mitgestaltet wurden. 

Aktuell scheint sich die Neufassung der Grundordnung auf die Anpassung an gesellschaftliche Selbstverständlichkeiten zu beschränken, deren Mißachtung öffentlich und rechtlich ohnehin nicht mehr vermittelbar ist. Begeisterung darüber ist vermutlich nicht die adäquate Reaktion.

Weltkirchlich ist das deutsche kirchliche Sonderarbeitsrecht ohnehin ohne jegliche Grundlage. Die Begriffe "Dienstgemeinschaft" und "Dritter Weg" finden sich weder im CIC noch im Katechismus der Katholischen Kirche. 


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