"Wie kirchlich ist aber kirchliches Arbeitsrecht, das sich von der Morallehre der Kirche verabschiedet?" Der Kirchenrechtler Markus Graulich *) hat den Entwurf für eine neue "Grundordnung des kirchlichen Dienstes" kritisiert.berichtet katholisch.de und nimmt damit ein Problem auf, das wir hier im Blog seit Jahren thematisieren **). Katholisch.de führt unter Bezug auf einen am Montag (August-Ausgabe) veröffentlichten Gastkommentar in der "Herder Korrespondenz" weiter aus:
Wenn künftig "keine der Sittenlehre der Kirche entsprechenden Ansprüche mehr an die Mitarbeiter gestellt werden – wozu braucht es dann noch ein eigenes kirchliches Arbeitsrecht?"weitere Quellen: Radio Vatikan; Kirche+Leben
*) Prälat Prof. Markus Graulich, geboren 1964, Salesianer Don Boscos, Dr. iur. can. habil, ist Untersekretär des Dikasteriums für die Gesetzestexte
**) Unser Schwerpunkt liegt dabei darauf, dass das weitere kirchliche Arbeitsrecht massiv gegen die eigene Soziallehre, also das päpstliche Lehramt, und in Teilen sogar gegen die im Katechismus niedergelegte Glaubenslehre verstößt.
Gute Frage: wenn wir Schwule, Lesben, geschiedene Wiederverheiratete nicht mehr diskriminieren und kündigen dürfen, was haben wir denn dann noch für eine Daseinsberechtigung?
AntwortenLöschen