Freitag, 1. Juli 2022

Gestern hat die AK Caritas Bundeskommission in Münster getagt...

...beschlossen wurden Regelungen für die Ärzte, auf die man sich im Öffentlichen Dienst bereits  Anfang Mai 2022 verständigt hatte. 

Die Mitarbeiterseite der AK informiert auf akmas.de

"Die rund 30.000 Ärztinnen und Ärzte der zur Caritas gehörenden Kliniken erhalten ab dem 1. Juli 2022 Gehaltssteigerungen von 3,35 Prozent sowie eine Einmalzahlung. Bis Januar 2023 treten schrittweise Regelungen zur Reduzierung der Arbeitsbelastung und für mehr Freizeit in Kraft.

Für die im Vergleich zum kommunalen Öffentlichen Dienst verspätete Umsetzung der Gehaltssteigerungen erhalten die Ärztinnen und Ärzte der Caritas individuell berechnete Ausgleichszahlungen für den Zeitraum von Oktober 2021 bis zur Umsetzung bei der Caritas.

Thomas Rühl, Sprecher der Caritas Mitarbeiterseite:

„Mit der Tarifeinigung in der Caritas bleiben wir auf dem Niveau des Öffentlichen Dienstes. Das ist wichtig für unsere Kolleginnen und Kollegen und für die Tariflandschaft in Deutschland insgesamt. Die Nachbesserung in einigen Regelungen schützen unsere Ärztinnen und Ärzte besser vor ausufernden Diensten und sichern ihnen Erholungszeiten.“

Die wesentlichen Punkte der Tarifeinigung:

  • Tabellenentgelte, Stundenentgelte für Bereitschaftsdienste und Rettungsdienstzuschläge steigen um 3,35 Prozent (ab 01.07.2022)
  • Erholungsurlaub steigt von 30 auf 31 Tage (ab 01.01.2022)
  • Mindestens zwei freie Wochenenden pro Kalendermonat (ab 01.01.2023)
  • Obergrenze von vier Bereitschaftsdiensten pro Kalendermonat (anteilig bei Teilzeitbeschäftigten) und erhöhte Bewertung der Bereitschaftsdienste (ab 01.01.2023)
  • Obergrenze von dreizehn Rufbereitschaften pro Kalendermonat, anteilig bei Teilzeitbeschäftigten (ab 01.07.2022)
  • Begrenzung der Zahl von Rufbereitschaften, wenn bereits Bereitschaftsdienst geleistet wird und umgekehrt: bei 1, 2 bzw. 3 Bereitschaftsdiensten nur 10, 7 bzw. 4 Rufbereitschaften, bei 4 Bereitschaftsdiensten keine Rufbereitschaft. Bei bis zu 4, 7 bzw. 10 Rufbereitschaften nur 3, 2 bzw. 1 Bereitschaftsdienst. Bei mehr als 10 Rufbereitschaften kein Bereitschaftsdienst. (ab 01.01.2023)
  • Zusatzurlaub bereits ab 144 Stunden nächtlichen Bereitschaftsdienst (ab 01.01.2022)
  • einen weiteren Tag Zusatzurlaub bei mehr als 29 Bereitschaftsdiensten pro Kalenderhalbjahr (ab 01.01.2022)
  • Werden Dienstpläne in kürzerer Frist als vier Wochen erstellt, erhöhen sich die Stundenentgelte für Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft um 17,5 Prozent (ab 01.01.2023)
  • Ausnahmeregelung in kleinen Fachabteilungen, nur mit Dienstvereinbarung sowie persönlicher Zustimmung der Ärztin / des Arztes: höchstens sieben statt vier Bereitschaftsdienste pro Kalendermonat (für Teilzeitbeschäftigte anteilig), dafür Erhöhung der Zuschläge auf Stundenentgelte um weitere 10 Prozent sowie einen Tag Zusatzurlaub pro Kalenderhalbjahr. Die Ärztin / der Arzt kann die persönliche Zustimmung widerrufen. (ab 01.04.2022)
  • Die Kosten für den Heilberufeausweis werden von der Klinik übernommen (ab 01.01.2022)

Die Bundeskommission tagte am 30. Juni 2022 in Münster, vorangegangen waren zwei Verhandlungsrunden zwischen der Dienstgeber- und der Mitarbeiterseite. Der Beschluss der Bundeskommission gilt bezüglich der Strukturelemente direkt. Bezüglich der Entgelterhöhung müssen die sechs Regionalkommissionen der Caritas dem Beschluss der Bundeskommission noch zustimmen.

Die Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission (ak.mas) des Deutschen Caritasverbandes hat sich im Oktober 2021 den Forderungen des Marburger Bundes angeschlossen, der sich parallel in Tarifverhandlungen für die kommunalen Krankenhäuser befand. Im Kern forderte die Mitarbeiterseite der Caritas für die 30.000 Ärztinnen und Ärzte der zur Caritas gehörenden Kliniken eine Begrenzung von Bereitschaftsdiensten und von Rufbereitschaft sowie verlässlichere Erholungszeiten."


 Die TVöD-Tarifrunde SuE war offensichtlich noch nicht Gegenstand der Verhandlungen. Im Anschluss an die diesbezügliche Einigung im öffentlichen Dienst hat die akmas erklärt:

"Am 18. Mai haben Arbeitgebervertreter und Gewerkschaften eine Einigung erzielt. Das Ergebnis liegt vor und wird ausgewertet. Die Mitarbeiterseite der Caritas wird nun in der Bundeskommission Verhandlungen mit der Dienstgeberseite aufnehmen. Das Ziel der Mitarbeiterseite ist eine zügige Übernahme der Tarifeinigung im kommunalen Öffentlichen Dienst."

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