Die katholische Kirche hat Ende Mai einen Entwurf zur „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ veröffentlicht, den der Verband der Diözesen Deutschlands in Auftrag gegeben hatte. Vorgesehen war, dass „das kirchliche Arbeitsrecht grundlegend weiterentwickelt werden sollte“. Doch in dem Entwurf ist weder die Aushandlung von Tarifverträgen auf Augenhöhe vorgesehen noch das Grundrecht auf Streik. Auch bei Fragen der Glaubens- und Meinungsfreiheit können Beschäftigte weiterhin von den Kirchenunternehmen sanktioniert werden, sogar bis hin zum Verlust des Arbeitsplatzes. Der ist beispielsweise vorgesehen, wenn Beschäftigte aus der Kirche austreten.Der Bericht geht insbesondere auf die mediale öffentliche Diskussion und das Spannungsverhältnis zu den Grundrechten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein. Dass die dort geschilderte Vorgehensweise gegen die eigene - katholische - Soziallehre und somit das päpstliche Lehramt verstößt, wird nicht explizit ausgeführt. Aber das haben wir ja schon ausführlich und immer wieder getan.
Der öffentlichkeitswirksame Vorstoß der katholischen Kirche zeigt wie so häufig in der Vergangenheit, dass bei beiden Kirchen kein ernsthafter Reformwille vorhanden ist und die Salamitaktik funktioniert, immer nur so viel Veränderung zuzulassen, wie sie unter dem jeweils aktuellen Druck sein müssen. ....
Dass dazu auch namhafte Kirchenrechtler Kritik am Entwurf der Grundordnung üben - so der Freiburger Kirchenrechtler Prof. Dr. Georg Bier bei katholisch.de - ist dann auch eher unser Meldungsmetier *). Bier bedauerte,
dass es für kirchliche Mitarbeiter auch künftig kein Streikrecht geben werde. Damit fehle ihnen weiterhin ein wichtiges Mittel bei Tarif-Verhandlungen. Schwierig sei zudem die Tatsache, dass "kirchenfeindliches Verhalten" auch nach der Reform ein Kündigungsgrund bleibe. Das sei ein "unbestimmter Rechtsbegriff", der ausgelegt werden müsse. Es drohe die Gefahr, dass von Diözese zu Diözese unterschiedliche Maßstäbe angelegt würden.Die Widersprüchlichkeiten in der kirchlichen Handhabung sind ja auch von uns mehrfach benannt worden. So wird mit dem genannten Streikverbot der Grundordnung nicht nur das verfassungsrechtlich jedermann zugesicherte Koalitionsrecht ausgehebelt, sondern ganz nebenbei auch der Katechismus (vgl. Rd.Nr. 2435) und damit die kirchliche Glaubenslehre für die Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen als "unerheblich und unwirksam" erklärt.
*)
Siehe dazu auch das Publik Forum:
»Das Privatleben gehört ausgeklammert«Quelle https://www.publik-forum.de/Religion-Kirchen/das-privatleben-gehoert-ausgeklammert Website des Internetauftritts von Publik-Forum
Die Kirchen gehören zu den größten Arbeitgebern der Bundesrepublik. Die katholische will jetzt ihr Arbeitsrecht ändern und das Privatleben der Mitarbeitenden ausklammern. Der Freiburger Kirchenrechtler Georg Bier hält das für überfällig – und sieht weiteren Reformbedarf
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