Zentral-KODA: sachgrundlose Befristung wird eingeschränkt
Inzwischen wird diese mehr als sensationelle Nachricht - wann macht die Kirche schon etwas, das über die gesetzlichen Mindestanforderungen und die Tarifabschlüsse der Gewerkschaft hinausgeht (?) - sogar von den kirchlichen Medien kolportiert.
Das Domradio (Köln) meldet:
18.12.2021und "katholisch.de" bringt am gleichen Tag:
Kirchengericht schränkt Befristung von Arbeitsverträgen ein
"Sehr gute Lösung für die Mitarbeitenden"
Der Kirchliche Arbeitsgerichtshof in Bonn hat die Möglichkeit der "sachgrundlosen" Befristung von Arbeitsverträgen eingeschränkt. Das Urteil muss nun noch von den jeweiligen Ortsbischöfen in Kraft gesetzt werden.
Arbeitsgerichtshof entscheidet für Verbesserung der Arbeitsbedingungen
Kirchliches Arbeitsrecht: Sachgrundlose Befristung stark eingeschränkt
Passen sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnisse zur katholischen Soziallehre? Dienstnehmervertreter bezweifeln das. Schon lange fordern sie die Abschaffung – nun konnten sie zumindest eine starke Einschränkung der Praxis erwirken.
Wer diesen Blog liest, ist also klar im Vorteil der Erkenntnis.
Dennoch können wir uns zwei Bemerkungen nicht verkneifen:
1.
es ist bezeichnend, dass sogar positive kirchenspezifische Regelungen nur auf dem Gerichtsweg und nach jahrelanger Auseinandersetzung ertrotzt werden können.
2.
welche positiven Schlagzeilen würde es wohl machen, wenn sich auch die deutsche Kirche endlich entsprechend der Vorgabe des weltweiten Kirchenrechts (c. 1286 CIC) und der eigenen Soziallehre (Mater et magistra) zur (tarif-)vertraglichen Kooperation mit der Gewerkschaft bereit finden würde. Das würde wochen- und monatelang jede andere Berichterstattung über die Kirchen überstrahlen.
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