Frank Werneke, Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di):
„Wir fordern die Bundesregierung auf, den Streit um höhere Löhne in der Altenpflege beizulegen. Es ist zu begrüßen, dass mit der Initiative von Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil für eine Verbesserung der Entlohnungsbedingungen der Beschäftigten im Pflege- und Betreuungsbereich der Alten- und Langzeitpflege wieder Bewegung in die Auseinandersetzung gekommen ist. Die Pandemie verlangt den Beschäftigten alles ab. Die Betroffenen haben kein Verständnis dafür, wenn ihre berechtigten Forderungen nach mehr Anerkennung ihrer verantwortungsvollen und oft auch belastenden Arbeit im Wahlkampf untergehen. Es bedarf jetzt einer Lösung.
Ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag für alle Beschäftigten in der Altenpflege bleibt der wirksamste und unkomplizierteste Weg für faire Löhne in der Altenpflege. Er bleibt daher das Ziel von ver.di.
Die Verknüpfung der Refinanzierung von Leistungen aus der Pflegekasse an die Anwendung eines Tarifvertrages durch die Betreiber von Pflegeeinrichtungen kann ein sinnvoller Zwischenschritt sein – zumal er kurzfristig umsetzbar ist. Dies muss dann selbstverständlich auch für bestehende Versorgungsverträge gelten.
Damit diese Regelung von gewinnorientierten, kommerziellen Anbietern nicht unterlaufen werden kann, bedarf es klarer Voraussetzungen. Wichtig ist, dass nur relevante Flächentarifverträge für eine Refinanzierung aus der Pflegekasse zu Grunde gelegt werden können – und dann entsprechend die Entlohnung der Beschäftigten erfolgt. Solche Tarifregelungen bestehen für die kommunalen Altenpflegeeinrichtungen und eine Reihe von freigemeinnützigen Trägern in der Pflege.
Eine Bezugnahme auf irgendwo in der Pflegebranche bestehende Haustarife reicht nicht aus, da dieser Weg ausgesprochen missbrauchsanfällig ist. Das ist geradezu eine Einladung dazu, im Bereich der privaten Pflegekonzerne Gefälligkeitstarifverträge abzuschließen und auf diese Weise ungehindert weiter schlechte Löhne zahlen zu können. Das haben wir alles schon erlebt.
Die notwendige Verbesserung der Einkommen der Pflegebeschäftigten darf nicht zulasten der Pflegebedürftigen durch steigende Eigenanteile finanziert werden. ver.di strebt daher eine grundlegende Weiterentwicklung der Pflegeversicherung hin zu einer solidarischen Pflegegarantie an, die alle pflegebedingten Kosten abdeckt. Kurzfristig ist eine Deckelung der Eigenanteile notwendig. Finanziert werden soll sie durch einen ausreichend hohen Bundeszuschuss in die Pflegeversicherung.“
[Quelle: Ver.di-Pressemitteilung 3. Mai 2019]
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