Samstag, 8. Mai 2021

Echte Tarifverträge schaffen gute Arbeit - in der Pflege und überall!

Die Koalition debattiert wieder über gerechte Löhne in der Pflegebranche: Pünktlich zum 1. Mai hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil Gesetzesänderungen vorgeschlagen, damit Betreiber von Pflegeeinrichtungen künftig nur dann Geld aus der Pflegeversicherung bekommen, wenn sie ihren Beschäftigten Tariflöhne zahlen. Jetzt hat auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn einen Vorschlag vorgelegt, der Tarifverträge vorsieht, die sich jedoch an der ortsüblichen Vergütung orientieren können. Damit würde die Tarifbindung nicht nur nicht verbessert, sondern schlichtweg ausgehebelt. Anstatt zu streiten, muss die Bundesregierung schnell eine Lösung auf den Weg bringen, die echte Tariflöhne vorschreibt und auch finanziert: Eine Erhöhung des Bundeszuschusses an die Pflegeversicherung muss weiter steigende Eigenanteile für Pflegebedürftige verhindern. 

Grundsätzlich gilt: Nicht nur in der Pflege muss die Politik echte Tariflöhne zum Standard machen. Tarifverträge, die zwischen DGB-Gewerkschaften und ArbeitgebervertreterInnen ausgehandelt werden, bleiben überall der beste Garant für angemessene Löhne und gute Arbeitsbedingungen. Wo Tarifverträge gelten, geht es insgesamt gerechter zu (siehe Grafik). Deshalb sollte öffentliches Geld generell nur dorthin fließen, wo solche Tarifverträge gelten. Das gilt für staatliche Fördergelder, aber insbesondere auch für öffentliche Aufträge. Es braucht ein Bundestariftreuegesetz und gute Tariftreue-Regeln bei den Bundesländern, damit künftig nur noch solche Unternehmen Güter und Dienstleistungen an den Staat verkaufen dürfen, die Tarifverträge anwenden. Bei einem öffentlichen Auftragsvolumen von schätzungsweise bis zu 500 Milliarden Euro jährlich, wäre das ein enormer Anreiz für Unternehmen, sich wieder an Tarifverträge zu binden. Denn die Tarifbindung hat in den vergangen Jahrzehnten stark abgenommen. Und mit ihr schrumpft eine tragende Säule unserer Sozial- und Wirtschaftsordnung.

Gewerkschaften organisieren Beschäftigte in den Betrieben und können so Druck entwickeln, damit Unternehmen tarifgebunden werden. Die Politik muss ebenfalls mehr tun. Auch jenseits der öffentlichen Auftragsvergabe hat sie dazu verschiedene Instrumente: Mitgliedschaften in Arbeitgeberverbänden „ohne Tarifbindung“ müssen beispielsweise zurückgedrängt werden. Im Falle einer Aufspaltung, Abspaltung oder sonstigen Änderung eines Unternehmens, sollten Tarifverträge außerdem bis zu einer neuen Regelung fortgelten.

Zudem muss es leichter werden, Tarifverträge für alle Unternehmen einer Branche allgemeinverbindlich zu erklären. Wie das gelingen kann, zeigt der Gesetzentwurf, den die Bundesländer Bremen, Thüringen und Berlin diese Woche in den Bundesrat einbringen. Die drei Länder schlagen beispielsweise vor, dass der paritätisch mit Arbeitgebern und Gewerkschaften besetzte Tarifausschuss (das zuständige Entscheidungsgremium) künftig Allgemeinverbindlicherklärungen (AVE) nur noch mit Mehrheit verhindern können soll. Bislang reicht das Votum der Arbeitgeberseite, um eine AVE zu stoppen. Vorschläge wie diese müssen jetzt umgesetzt werden, damit gute Tariflöhne wieder überall Standard werden.

[Quelle: DGB - https://www.dgb.de/-/0YS]


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