Freitag, 7. Mai 2021

Quarantäne, Urlaubsanspruch und Kündigung - erste Gerichtsentscheidungen schließen Regelungslücken

Immer wieder gibt es unvorhergesehene Entwicklungen, für die Gesetzgeber oder Tarifvertragspartner (noch) keine normativen Regelungen getroffen haben. Eine dieser Entwicklungen ist eine Pandemie, die durch eine angeordnete Quarantäne von Kontaktpersonen und möglichen Krankheitsträgern bekämpft wird. Die Betroffenen dürfen das Haus nicht verlassen - aber was ist, wenn gerade in dieser Zeit ein Urlaub eingeplant war?
Schicksal des Urlaubs, der in die Zeit einer angeordneten Quarantäne fällt.
Mit der Argumentation "Quarantäne ist nicht gleich krank" und mit "Hinweis auf das Bundesurlaubsgesetz" vertreten manche Arbeitgeber die Auffassung, dass der Urlaub als eingebracht gilt. Mit Hilfe von Verdi und dem DGB-Rechtsschutz lies eine Kollegin dies rechtlich klären.
Inzwischen gibt es das Urteil des AG Leipzig vom 15.04.2021 (8. Kammer):
... „Zwar hat der Gesetzgeber während der Pandemie eine Reihe von gesetzlichen Regelungen getroffen, jedoch keine Erweiterung oder Abwendung des §9 Bundesurlaubsgesetz vorgenommen. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass der Gesetzgeber die Folge der häuslichen Absonderung der nachträglichen Unmöglichkeit der Erbringung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer und die Auswirkung auf genehmigten Urlaub nicht im Blick hatte.“ ...
Letzten Endes gibt das AG Leipzig dem Kläger Recht „die 6 Urlaubstage aus dem Kalenderjahr 2020 sind nach zu gewähren“. Das ist das erste uns bekannte Urteil in der Richtung. Spannend wie es weiter geht. Wir gehen aber davon aus, dass der Arbeitgeber das Verfahren nicht weiter betreiben wird.

Das Arbeitsgericht Köln hat mit Urteil - ebenfalls vom 15.04.2022, 8 Ca 7334/20 - eine weitere "Quarantäne-Entscheidung" getroffen:
Ein bei einem Dachdeckerbetrieb angestellter Monteur erhielt im Oktober 2020 einen Anruf vom Gesundheitsamt, durch den ihm gegenüber eine häusliche Quarantäne angeordnet wurde. Der Monteur hatte Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person. Da sich die Zusendung der schriftlichen Bestätigung der Quarantäne-Anordnung wegen der Vielzahl der vom Gesundheitsamt zu bearbeitenden Fälle verzögerte, zweifelte der Arbeitgeber die Quarantäne-Anordnung an und verlangte vom Monteur zur Arbeit zu erscheinen. Da sich dieser weigerte, kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis. Dagegen richtete sich die erfolgreiche Kündigungsschutzklage des Monteurs.
....
Quelle und mehr "klick"

1 Kommentar:

  1. Wie verhält es sich mit einem AZV-Tag bei Quarantäne?

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