Wenn die Zusammenarbeit nur überall so gut funktionieren würde
....
>
> Liebe Kolleginnen und Kollegen,
>
> ver.di und KAB Bamberg haben Rechtsgeschichte geschrieben. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in der Frage, ob rechtswidrige Verordnungen von Kommunen zu Sonntagsöffnungen auch nach Fristablauf beklagt werden können, zugunsten von ver.di und KAB entschieden.
>
> Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit seinem grundlegenden Urteil vom 6.08.2020 das Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth aus dem Jahr 2018 bestätigt und ver.di sowie der KAB ein Klagerecht gegen Sonntagsverordnungen auch nach Ablauf der einjährigen Klagefrist eingeräumt.
>
> Besonderer Dank gilt neben Dr. Friedrich Kühn der als Rechtsanwalt die Klage für uns geführt hat auch unseren ver.di Sekretär Paul Lehmann der gemeinsam mit Ralf Korschinsky von der KAB Bamberg die Klage initiiert und vorbereitet hat.
>
> Revision ist nicht zugelassen, ob die Stadt Hallstadt nun mit einer Nichtzulassungsbeschwerde dagegen vorgeht ist offen.
>
> Herzliche Grüße
> Hubert Thiermeyer
> ver.di Bayern
> Fachbereich Handel
> Schwanthalerstr. 64
> 80336 München
>
>
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Ihr könnt Eure Kommentare vollständig anonym abgeben. Wählt dazu bei "Kommentar schreiben als..." die Option "anonym". Wenn Ihr unter einem Pseudonym schreiben wollt, wählt die Option "Name/URL". Die Eingabe einer URL (Internet-Adresse) ist dabei nicht nötig.
Wir freuen uns, wenn Ihr statt "Anonym" die Möglichkeit des Kommentierens unter Pseudonym wählt. Das Kommentieren und Diskutieren unter Pseudonym erleichtert das Austauschen der Argumente unter den einzelnen Benutzern.