Samstag, 15. August 2020

5 Jahre Neufassung der Grundordnung und Kündigung einer Erzieherin

Die am 27. April 2015  durch die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands  neu gefaßte Grundordnung sollte "fünf Jahre nach dem Inkrafttreten dieser Ordnung unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der zentralen Stelle" (Artikel 5, Abs. 5 GO) die Neufassung der Loyalitätsobliegenheiten in Artikel 5 GO hinsichtlich ihrer Zweckmäßigkeit und Wirksamkeit und Zweckmäßigkeit einer Überprüfung unterzogen werden. 

Einzelheiten dieser Überprüfung sind nicht bekannt. 

 Eine Klärung der unter Beschäftigten der Kirchen und ihrer Wohlfahrtsverbände verbreiteten Frage, ob ein Konfessionswechsel zur Kündigung führen kann, ist jetzt in Freiburg erfolgt. 

Im Erzbistum Freiburg wurde eine Erzieherin zum 30.9.2020 gekündigt, nachdem sie aus der Katholischen Kirche ausgetreten ist, um in die Altkatholische Kirche einzutreten. 


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