Mittwoch, 27. Februar 2019

Resümee aus dem Gipfel im Vatikan?

Höchst widersprüchlich sind die Reaktionen auf den mehrtägigen Gipfel der Bischöfe in Rom.
Tatsächlich scheint die Umsetzung der päpstlichen Vorgabe "Null Toleranz" im Hinblick auf den körperlichen Missbrauch auch auf dem Weg zu sein. Die Leiter von Dikasterien (das sind die Ministerien im Vatikan), die mit dem Thema Kinder und Jugendliche zu tun haben, sowie Vertreter des Staatssekretariats trafen das Organisationskomitee des Kinderschutzgipfels und dessen Moderator Federico Lombardi.
Wir können und wollen uns an dieser spezifischen Diskussion nicht beteiligen.

Das Thema "sexueller Missbrauch" ist nach unserer Überzeugung nämlich nur die Auswirkung, das Symptom einer viel tiefer greifenden strukturellen Problematik, die unter dem Stichwort "klerikaler Machtmissbrauch" in der öffentlichen Diskussion immer wieder aufscheint.

Wir halten es daher mit Kardinal Marx, der auf dem Anti-Missbrauchsgipfel in Rom erklärte:
Nachvollziehbarkeit und Transparenz sind alternativlos

"Fehler und Irrtümer [...] aufdecken und sich dagegen wehren" ...
Radio Vatikan zitiert eine Oberin mit der Schlagzeile:
„Dieser Sturm wird nicht vorübergehen“
und führt dann weiter aus:
Die hierarchische Struktur der Kirche sollte dazu dienen, klar zu kommunizieren. Das sei nicht genug geschehen, so wie auch andere Themen ... in der Kirche nicht klar angesprochen worden seien, „so der Missbrauch von Macht, Geld, Klerikalismus, Gender-Diskriminierung, die Rolle von Frauen und überhaupt von Laien“. Sie frage sich, ob die hierarchischen Strukturen sich negativ auf klares Handeln ausgewirkt hätten, ...
Auch wir meinen:
Klerikaler Machtmissbrauch ist auch die Ursache anderer Probleme, etwa der Finanzskandale in einer Vielzahl auch deutscher Bistümer, oder auch im spezifisch deutschen "kirchlichen Arbeitsrecht" (das gegen die Vorgaben des universellen Kirchenrechts verstößt).
Wenn es - wie in Deutschland - einen ausgeprägten Rechts- und Sozialstaat gibt, der die Vorgaben der kirchlichen Soziallehre weitgehend berücksichtigt, besteht für eigenständige kirchliche Regelungen wie ein kircheneigenes Arbeitsrecht kein Bedarf. Vor allem dann, wenn diese kircheneigenen Normen sogar konträr zu den eigenen sozialethischen Vorgaben stehen.
Noch weitere kirchliche Institutionen wie eigene kirchliche Arbeits-, Datenschutz- oder Verwaltungsgerichte sind zumindest dort, wo es voll umfängliche rechtsstaatliche Strukturen gibt, nicht geeignet, den klerikal begründeten Machtmissbrauch zu beenden. Der Weg müsste vielmehr zu einer Einbeziehung in diese staatliche Justizgewährleistungspflicht führen.

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