Montag, 11. Februar 2019

Fachtagung Inklusion am 12. Juni 2019 in Berlin

Die Forderungen und politischen Vorgaben nach Inklusion in allen gesellschaftlichen Bereichen erzeugen Handlungsdruck für die Träger der Einrichtungen und die Beschäftigten in den jeweiligen Arbeitsbereichen. Die Fachkräfte sind aufgefordert, Teilhabe von allen Menschen zu ermöglichen, gesetzliche Vorgaben umzusetzen und politisch formulierte Anforderungen zu realisieren. Das Gelingen von Inklusion in Kitas, in der Jugendhilfe, in der schulischen Ganztagsbetreuung und in den Einrichtungen der Behindertenhilfe stellt besonders die Beschäftigten vor große Herausforderungen. Inklusion braucht gute Rahmenbedingungen, eine gute fianzielle Ausstattung und setzt vielfältige Bildungs- und Beteiligungsprozesse aller Beschäftigten voraus.

Beginn: 12.06.19 um 10:00 Uhr / Ende: 17:00 Uhr

Inhalte: 



  • Eröffnung und Begrüßung
    Sylvia Bühler, Mitglied des ver.di-Bundesvorstandes und Bundesfachbereichsleiterin Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen
  • Wo stehen wir? - Herausforderungen der Inklusion für Einrichtungen, Träger, Beschäftigte und ihre Interessenvertretungen Handlungsmöglichkeiten und Beteiligungsrechte der gesetzlichen 1nteressenvertretungen Podiumsdiskussion mit Vertreter*innen aus der Praxis, Wissenschaft und Politik
    Moderation: Elke Alsago, ver.di Bundesverwaltung, Projekt frühkindliche Bildung
  • Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes auf die Kinder- und Jugendhilfe
    Rolf Rosenow, Referent für Sozialrecht beim Deutschen Caritasverband Vortrag mit anschließender Diskussion
  • Inklusion in der frühkindlichen Bildung
    Petra Wagner, Diplompädagogin, Direktorin des ISTA und Leitung der Fachstelle Kinderwelten für vorurteilsbewusste Bildung und Erziehung
    World-Café mit aktuellen Fragestellungen u.a. zu den Themen:
    Auswirkungen auf und Anforderungen an die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten
    Rechtliche Möglichkeiten der Betriebs-/Personalräte und Mitarbeitervertretungen u.a. bei Qualifizierung und Personalentwicklung
    Handlungsoptionen der betrieblichen Interessenvertretung unter sich ändernden Rahmenbedingungen

    ...
Zielgruppe: Mitglieder von Betriebs- und Personalräten, Mitglieder der Mitarbeitervertretung
Freistellung: § 37 (6), § 40 (1), § 44 (1), § 46 (6), § 62 (1), § 65 (1) analog LPersVG und Regelungen für MAV.

Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeit:


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