Dienstag, 26. Februar 2019

Bundesarbeitsgericht veröffentlicht nun auch Urteilsbegründung "Egenberger"

Während die allgemein interessierte Welt auf das "Chefarzt-Urteil" des BAG blickt - wir haben darüber berichtet - hat das Bundesarbeitsgericht nun auch das Urteil zum Fall "Egenberger" veröffentlicht.
Zur Erinnerung: da ging es um die "Kirchenmitgliedschaft als Einstellungsvoraussetzung".
 
Wir können nicht das gesamte Urteil abdrucken. Das ist auch nicht nötig, die Entscheidung ist schließlich vom BAG im Internet bereit gestellt und wird sicherlich in den einschlägigen Fachmedien und Tagungen gewürdigt werden. Wir können aber wenigstens einen Teil der Begründung zusammenfassend wie folgt werten:
 
1.
Das Diskriminierungsverbot in seiner europarechtskonformen Interpretation (die der Gerichtshof de Europäischen Union vorgegeben hat) gehört zu den "Schranken der für alle geltenden Gesetze" und ist daher auch von den Kirchen einzuhalten.
 
2.
Ob das ordnungsgemäß erfolgt ist Prüfungsmaterie der staatlichen Gerichte.
 
3.
Willkommen im Rechtsstaat.
 
Hier geht es zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts:

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