Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die Datenschutzgesetze der Kirchen in Deutschland von dem Motiv getragen sind, weltliche und kirchliche Juristen, weltliche und kirchliche Datenschutzexperten, weltliche und kirchliche Bürger und weltliche und kirchliche Gläubige mit einem weltlichen und zwei kirchlichen Datenschutzgesetzen sowohl zu beschäftigen als auch zu überfordern. Man folge dabei darüberhinaus der Devise: "Man tut, was man kann!".
Vorletztes Gerücht
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