Deutlich wird: wenn die Beschäftigten in der Altenpflege nicht auch selber aktiv werden, wird es die notwendigen Veränderungen nicht geben!
Wahlversprechen
Was sich Pfleger wirklich wünschen
Mehr Lohn, weniger Stress: Alle großen Parteien versprechen, die Situation für Pflegekräfte zu verbessern. Doch der wichtigste Punkt, sagen die Betroffenen, findet sich in keinem Wahlprogramm.
Personalmangel in der Altenpflege
"Wir laufen auf eine Katastrophe zu"
Kurz vor der Wahl wird der Pflegenotstand zum Thema. Im Interview spricht Ökonom Stefan Sell von Niedriglöhnen und Personalmangel - und erklärt, weshalb Altenpfleger in die Gewerkschaft eintreten sollten.
"Gesundheitsökonomen haben die Kosten für gleiche Löhne in Alten- und Krankenpflege mit 5,9 Milliarden Euro berechnet. Aber das Geld muss auch bei den Altenpflegern ankommen. Das wird absehbar nicht geschehen, wenn man sich darauf beschränkt, nur mehr Geld ins System zu geben."Denn fast die Hälfte der Heime von werden von privatgewerblichen Trägern betrieben, deren wesentlicher Zweck es ist, Gewinne zu machen, die um so höher ausfallen können, je weniger man ihn mit den Beschäftigten teilt.
Und ein weiteres Zitat von Prof. Sell:
"...und zumindest in der ökonomischen Theorie müssten die Heimbetreiber ordentlich mehr Geld bieten, um überhaupt Personal zu bekommen. Allerdings besteht in der Altenpflege ein starkes Kräftegefälle zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, und zwar aus zwei Gründen: Zum einen werden viele Heime von kirchlichen Trägern betrieben - und nach wie vor wird ihren Angestellten das fundamentale Recht zum Streik verwehrt. Und wo das nicht der Fall ist, sind zum anderen nur sehr wenige Pflegekräfte in einer Gewerkschaft, die gute Flächentarifverträge durchsetzen könnte. Man kann den Pflegekräften nur raten: Organisiert euch!"
Anders wird es nicht gehen!
ach je, immer das gleiche: die Kirchen sagen zwar immer es gibt kein Streikrecht. Das sollte Stefan Sell nicht wiederholen. Es gibt das Streikrecht für Kirchenbeschäftigte, weder Bundesarbeitsgericht noch Bundesverfassungsgericht haben dies bisher außer kraft gesetzt. Richtig ist, dass in der Altenpflege nur wenige Beschäftigte bereit sind, dieses Recht aktiv wahrzunehmen.
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