Freitag, 1. September 2017

Rentenniveau im sozialen Dienstleistungsbereich

Der aktuelle WSI Policy Brief Nr. 13/2017 von Florian Blank befasst sich unter dem Titel "Das Rentenniveau in der Diskussion" mit den Folgen eines sinkenden Rentenniveaus bei Mindest- und Tariflöhnen. Der Mindestlohn, der Pflegemindestlohn sowie die tarifliche (TVöD-) Vergütung werden stehen dabei im besonderen Fokus.


  • Die Berechnungen in diesem Report illustrieren den Effekt der Absenkung des Rentenniveaus anhand von Mindest-  und Tariflöhnen. Sie zeigen, wie lange bei einem gegebenen Rentenniveau gearbeitet werden muss, um die Grundsicherungs- bzw. Armutsgefährdungsschwelle zu überschreiten.  So erreicht eine Person, die als Pflegerin nach TVöD bezahlt wird (BT-B, EG 7a Stufe 6), die Grundsicherungsschwelle beim 2015 geltenden Rentenniveau nach 25,2 Jahren, bei einem geringeren Rentenniveau von 41,7 % erst nach 28,8 Jahren.
  • Unter der Annahme einer 45jährigen Erwerbsbiografie war bei Vollzeitbeschäftigung 2015 ein Stundenlohn  von 11,42 Euro notwendig, um die Grundsicherungsschwelle zu erreichen, bei einem Rentenniveau von 41,7 % wäre ein Stundenlohn von 13,06 Euro notwendig. Bei kür- zeren Erwerbsbiografien ist entsprechend  ein höherer Lohn notwendig. 
  • Während Tariflöhne damit eine gewisse Sicherheit bieten, bieten die derzeitigen Mindestlöhne auch bei lebenslanger Erwerbsbeteiligung in Vollzeit häufig keinerlei Schutz gegen Renten unterhalb der Armutsgefährdungs- und Grundsicherungsschwelle.
  • Eine Stabilisierung  oder Anhebung  des Rentenniveaus ist dringend  geboten, um für alle Einkommensgruppen die Lohnersatzfunktion der Renten und damit die Legitimität der Rentenversicherung sicherzustellen. 
  • Die Stabilisierung  oder Anhebung  des Rentenniveaus ist kein Instrument  zur Bekämpfung von Altersarmut. Dennoch wird Altersarmut durch solch eine Maßnahme  reduziert und bildet da- mit die Grundlage einer zielgenauen Unterstützung von Risikogruppen.

Das Rentensicherungsneveau vor Steuern lag 2016 bei 47,7 %. Prognosen des BMAS zufolge könnte das Sicherungsniveau vor Steuern im Jahre 2045 bei 41,7 % liegen. Man muss sich die Konsequenzen vergegenwärtigen: 

  • bei einem Niveau von 41,7 % benötigt man 87,2 Jahre Vollzeitbeschäftigung mit Mindestlohn, um die Armutsgefährdungsschwelle zu überwinden
  • mit dem Branchenmindestlohn Pflege übrwindet man die Armutsgefährdungsschwelle "schon" nach 78,8 Jahren! 
(Grafik WSI Policy Brief Nr. 13/2017, S. 9)



Deutlich wird: eine Absenkung des Rentenniveaus muss politisch ebenso bekämpft werden. Und  auch die Beschäftigten in der Pflege selbst müssen trägerübergreifend gemeinsam die Verantwortung  dafür übernehmen, dass dass im sozialen Dienstleistungsbereich verbindliche Tarifverträge durchgesetzt werden, die wirksam gegen Altersarmut schützen!  

cm.


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