- Die Berechnungen in diesem Report illustrieren den Effekt der Absenkung des Rentenniveaus anhand von Mindest- und Tariflöhnen. Sie zeigen, wie lange bei einem gegebenen Rentenniveau gearbeitet werden muss, um die Grundsicherungs- bzw. Armutsgefährdungsschwelle zu überschreiten. So erreicht eine Person, die als Pflegerin nach TVöD bezahlt wird (BT-B, EG 7a Stufe 6), die Grundsicherungsschwelle beim 2015 geltenden Rentenniveau nach 25,2 Jahren, bei einem geringeren Rentenniveau von 41,7 % erst nach 28,8 Jahren.
- Unter der Annahme einer 45jährigen Erwerbsbiografie war bei Vollzeitbeschäftigung 2015 ein Stundenlohn von 11,42 Euro notwendig, um die Grundsicherungsschwelle zu erreichen, bei einem Rentenniveau von 41,7 % wäre ein Stundenlohn von 13,06 Euro notwendig. Bei kür- zeren Erwerbsbiografien ist entsprechend ein höherer Lohn notwendig.
- Während Tariflöhne damit eine gewisse Sicherheit bieten, bieten die derzeitigen Mindestlöhne auch bei lebenslanger Erwerbsbeteiligung in Vollzeit häufig keinerlei Schutz gegen Renten unterhalb der Armutsgefährdungs- und Grundsicherungsschwelle.
- Eine Stabilisierung oder Anhebung des Rentenniveaus ist dringend geboten, um für alle Einkommensgruppen die Lohnersatzfunktion der Renten und damit die Legitimität der Rentenversicherung sicherzustellen.
- Die Stabilisierung oder Anhebung des Rentenniveaus ist kein Instrument zur Bekämpfung von Altersarmut. Dennoch wird Altersarmut durch solch eine Maßnahme reduziert und bildet da- mit die Grundlage einer zielgenauen Unterstützung von Risikogruppen.
(Quelle: WSI Policy Brief Nr. 13/2017, S. 2)
Das Rentensicherungsneveau vor Steuern lag 2016 bei 47,7 %. Prognosen des BMAS zufolge könnte das Sicherungsniveau vor Steuern im Jahre 2045 bei 41,7 % liegen. Man muss sich die Konsequenzen vergegenwärtigen:
- bei einem Niveau von 41,7 % benötigt man 87,2 Jahre Vollzeitbeschäftigung mit Mindestlohn, um die Armutsgefährdungsschwelle zu überwinden
- mit dem Branchenmindestlohn Pflege übrwindet man die Armutsgefährdungsschwelle "schon" nach 78,8 Jahren!
(Grafik WSI Policy Brief Nr. 13/2017, S. 9)
Deutlich wird: eine Absenkung des Rentenniveaus muss politisch ebenso bekämpft werden. Und auch die Beschäftigten in der Pflege selbst müssen trägerübergreifend gemeinsam die Verantwortung dafür übernehmen, dass dass im sozialen Dienstleistungsbereich verbindliche Tarifverträge durchgesetzt werden, die wirksam gegen Altersarmut schützen!
cm.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Ihr könnt Eure Kommentare vollständig anonym abgeben. Wählt dazu bei "Kommentar schreiben als..." die Option "anonym". Wenn Ihr unter einem Pseudonym schreiben wollt, wählt die Option "Name/URL". Die Eingabe einer URL (Internet-Adresse) ist dabei nicht nötig.
Wir freuen uns, wenn Ihr statt "Anonym" die Möglichkeit des Kommentierens unter Pseudonym wählt. Das Kommentieren und Diskutieren unter Pseudonym erleichtert das Austauschen der Argumente unter den einzelnen Benutzern.