Allgemeine Aufgaben von Mitarbeitervertretungen in kirchlichen Einrichtungen
Ein Seminar für eine aktive Interessenvertretungsarbeit
Die Kirchen und ihre Einrichtungen erlassen ein eigenes Kirchenrecht für die Interessenvertretungen in ihren Betrieben, wobei sich das Kirchenrecht wesentlich vom weltlichen Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) unterscheidet.
Wie wirken sich diese unterschiedlichen „Betriebsverfassungen“ auf die Vertretung der Interessen der Beschäftigten in kirchlichen Betrieben aus? Welche Unterschiede gibt es zwischen den Regelungen im evangelischen und katholischen Bereich? Welchen Wert und welche Perspektiven haben die kirchlichen Mitbestimmungs- und Mitwirkungsregelungen?
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Historie und Hintergründe der besonderen Rechte der Arbeitnehmer/-innen in den Kirchen und ihren Einrichtungen
- Gemeinsamkeiten und Unterschiede bei MAV-Rechten von evangelischen und katholischer Kirche
- Auswirkungen des ´Dritten Wegs´ auf das für alle geltende Arbeitsrecht
- Die allgemeinen Aufgaben der MAV
- Interessenpolitik und Durchsetzungsmöglichkeiten
- Abschluss von Dienstvereinbarungen
- Aktuelle Rechtsprechung im kirchlichen Arbeitsrecht
Wir gehen davon aus, dass den katholischen Mitarbeitervertretungen eine Teilnahme nicht verwehrt werden kann. Dies entspräche nicht der Rechtsprechung, die es den Gewerkschaften selbstverständlich ermöglicht, sich in kirchlichen Einrichtungen zu betätigen.
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