Beschluss des Parteivorstandes vom 4. und 5. August 2012 über einen von der 1. Tagung des 3. Parteitages an den Parteivorstand überwiesenen Antrag
Die Partei DIE LINKE
- bekräftigt die Aussage unseres Erfurter Grundsatzprogramms, dass das ungehinderte Streikrecht für alle Beschäftigten gewährleistet sein muss.
- kritisiert deswegen den Beschluss der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) vom 09.11.2011 in Magdeburg, mit dem gegen das Verfassungsgrundrecht der Koalitionsfreiheit ein Streikverbot per Kirchenbeschluss eingeführt werden soll.
- begrüßt den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag zum kirchlichen Arbeitsrecht und unterstützt Diskussionen in der Partei und ihren Gliederungen hierzu.
- fordert die Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes (Änderung/Streichung des § 118) in Einrichtungen der Kirche, Diakonie und Caritas.
- unterstützt die Aktion der Gewerkschaft ver.di unter dem Motto "Streikrecht ist Grundrecht".
- unterstützt durch GenossInnen aus den Regionen vor Ort sowie durch unsere MandatsträgerInnen von Bundes-, Landes- und Kommunalparlamenten Streikaktionen und öffentliche Aktivitäten von kirchlich Beschäftigten aktiv durch Teilnahme und Solidaritätsadressen.
- fordert öffentlich die Zurücknahme der Klage diakonischer Arbeitgeber gegen ver.di zum Streikrecht (BAG Instanz im Sommer 2012 zu erwarten).
- weist die Forderung der diakonischen und caritativen Arbeitgeber nach Änderung des Tarifvertragsgesetzes zurück (Gleichsetzung von Beschlüssen Arbeitsrechtlicher Kommissionen mit Tarifverträgen).
- unterstützt die Forderung von ver.di und GEW nach einem Flächentarifvertrag für die soziale Arbeit für alle Wohlfahrtsverbände.
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