Montag, 3. März 2025

Verdi ruft am Donnerstag zu Warnstreik in Kliniken und Pflegeheimen auf

berichten z.B. die Frankfurter Rundschau und der Spiegel.

Solidaritätsbesuche der Streikenden durch KollegInnen auch aus kirchlichen Einrichtungen (auch eine Demonstration mit Plakaten für Pressebilder) sind zumindest in der Freizeit jederzeit möglich. Es wäre auch denkbar, dass eine MAV am Donnerstag eine MAV-Sitzung mit einem Tagesordnungspunkt wie etwa "Information zu den Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst" in das Streiklokal von ver.di verlegt. Denn schließlich ist das Ergebnis der Tarifverhandlungen dort auch die Steilvorlage für den "Dritten Weg" und andere Satelliten - soweit nicht sogar eine Vergütungsautomatik besteht. Das ist selbst noch kein Streik - von dem die kirchlichen Arbeitgeber wie alle anderen Arbeitgeber gerne behaupten, dass so etwas in ihren Betrieben nicht zulässig sei.
Ob darüber hinaus auch ein Solidaritätsstreik möglich wäre, muss dagegen jeweils im Einzelfall durch die Gewerkschaft geprüft werden. Klar ist - auch in einer kirchlichen Einrichtung kann und darf eine Gewerkschaft (aber nur diese, nicht etwa die MAV) zu einem Streik aufrufen.

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