Montag, 3. März 2025

Mindestlohn für Beschäftigte in der Zeitarbeit steigt ab März 2025

Auch in kirchlichen Einrichtungen werden Beschäftigte in Zeitarbeit ("Leiharbeitnahmer") tätig - z.B. im Reinigungsdienst. Daher möchten wir auf Folgendes hinweisen:
Für Berufstätige in der Zeitarbeit steigt der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn um 53 Cent auf 14,53 Euro. Das Bundesministerium für Arbeit legte die Erhöhung in einer Verordnung im Oktober fest. Der Mindestlohn gilt demnach auch für Beschäftigte, die für ausländische Firmen arbeiten.

Arbeitnehmer in diesem Sektor sind bei einer Leih- oder Zeitarbeitsfirma angestellt und werden von anderen Firmen für einen bestimmten Zeitraum "geliehen". Im Jahr 2023 machten die Beschäftigten in Zeitarbeit einen Anteil von 2,6 Prozent am gesamten deutschen Arbeitsmarkt aus.
Quelle: ZEIT ONLINE

Es schadet nichts, wenn die MAVen und Gewerkschafter in kirchlichen Einrichtungen die Kolleginnen und Kollegen von der Zeitarbeit darauf hinweisen.

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