KIRCHLICHES ARBEITSRECHT — Für die 1,8 Millionen Beschäftigten der Kirchen und ihrer Wohlfahrtsverbände gelten noch immer einschränkende gesetzliche SonderregelnMan darf erwarten, dass die Petition im September auch beim Bundeskongress 2023 von ver.di angesprochen wird.
Kirchen beanspruchen eine Sonderstellung im Arbeitsrecht. ver.di fordert: Schluss damit! Gute Arbeitsbedingungen und Streikrecht auch für Beschäftigte in kirchlichen Betrieben!Ver,di betrachtet natürlich die großen kirchlichen Gemeinschaften zusammen. Als "Caritas-Blog" dürfen wir auch Aspekte der katholischen Kirche und der eigenen katholischen Soziallehre ansprechen. Und da fragen wir uns natürlich, wieso sich die deutschen Bischöfe so vehement gegen das päpstliche Lehramt und das universelle Kirchenrecht stemmen. Z.B. bei der Mitbestimmung und Tarifverträgen (Mater et magistra) oder auch beim Sreikrecht (Katechismus 2435) und der Betätigungsfreiheit von Gewerkschaften generell (Laborem exercens).
Glaubwürdigkeit zur eigenen Lehre sieht anders aus.
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