Freitag, 25. August 2023

§ BVerwG: Fürsorgepflichtverletzung erfordert bei geltend gemachtem "Mobbing" Gesamtschau von Einzelmaßnahmen

Das Thema "Mobbing" ist auch und gerade im kirchlichen Bereich ein "Dauerbrenner". Das Bundesverwaltungsgericht hat nun im Urteil vom 28. März 2023 - BVerwG 2 C 6.21 - nicht nur eine Definition getroffen, was unter Mobbing zu verstehen ist:
Die Besonderheit der als "Mobbing" bezeichneten Rechtsverletzung liegt gerade darin, dass die Zusammenschau mehrerer Einzelakte zur Annahme einer Fürsorgepflichtverletzung führen kann, auch wenn die jeweiligen Einzelmaßnahmen für sich betrachtet nicht zu beanstanden oder jedenfalls nicht von ausreichender Intensität sind.
sondern auch deutlich gemacht, wie der Arbeitgeber aus seiner Fürsorgepflicht damit umzugehen hat - und dass ggf. ein Schadensersatz durch den Arbeitgeber zu leisten ist.
Die Pressemitteilung Nr. 24/2023 vom 28.03.2023 des BVerwG ist lesenswert,

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