Aus Akten des Ministeriums, die katholisch.de auf Grundlage eines Informationsfreiheitsgesetzantrags erhalten hat, geht hervor, dass für das im Koalitionsvertrag vereinbarte Projekt einer Angleichung ans staatliche Arbeitsrecht zunächst die Reform der Grundordnung des kirchlichen Dienstes abgewartet werden sollte. "Erst wenn innerhalb des kirchlichen Bereichs klar ist, wohin die Reise gehen soll, dürfte es möglich sein, – wie im [Koalitionsvertrag] vorgesehen –, gemeinsam mit den Kirchen zu prüfen, inwieweit eine Angleichung des kirchlichen an das weltliche Arbeitsrecht in Frage kommt", heißt es in den Dokumenten, die noch vor der Reform der Grundordnung im November 2022 unter anderem als Gesprächsvorlagen verfasst wurden.(vgl. auch die ausführliche Stellungnahme von ver.di:
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Aus einem Dokument zur Vorbereitung eines Gesprächs mit dem Katholischen Büro, der Verbindungsstelle zwischen Bischofskonferenz und der Bundespolitik, geht hervor, dass sich das Arbeitsministerium insbesondere für den Umgang mit aus der Kirche Ausgetretenen, eine mögliche Ausweitung der betrieblichen Mitbestimmungsrechte und die Zukunft des Dritten Wegs zur Festlegung von Arbeits- und Vergütungsordnungen interessiert.
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https://gesundheit-soziales-bildung.verdi.de/mein-arbeitsplatz/kirchliche-betriebe/++co++56bd1b3c-9638-11ec-a88a-001a4a160111)
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