Die Kirche hat das Recht auf gewerkschaftlichen Zusammenschluß anerkannt, verteidigt und gefördert und dabei eine gewisse theoretische und historische Vorliebe für korporative und bipolare Formen überwundenn. ...
(Paul VI., Ansprache bei der 75-Jahrfeier von "Rerum novarum", 22.5.1966, Ziff. 5)
Es müßte selbstverständlich sein, daß der katholische Arbeiter (heute wohl Arbeitnehmer) sich gewerkschaftlich organisiert. Seine Mitarbeit ist einmal Ausdruck einer solidarischen Verbundenheit im gemeinsamen Einsatz für Menschlichkeit in den Arbeits- und Lebensbedingungen, zum anderen ist sie ein Dienst im Sinne des Weltauftrags der Kirche.
(
Beschluss der Würzburger Synode, 1971 - 1975, S. 321 ff (345))
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