Sonntag, 6. März 2022

Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz vom 7. bis 10. März

Und - wie schaut's aus mit dem Bestand oder einer Reform des beanspruchten "Sonderarbeitsrecht"? Kommt das neue kirchliche Arbeitsrecht bereits im Juni, wie der Paderborner Generalvikar meint? Oder gibt es wieder beharren, zaudern und zögern wie Regensburgs Generalvikar Batz wohl erhofft? *) Und wie weit werden die Änderungen gehen? Werden da wirklich alle kritischen Bereiche der Grundordnung umfasst - oder beschränkt sich diese Reform nur auf die sehr strittigen Loyalitätspflichten, die ohnehin nicht mehr zu halten sind?

Im letzten Monat hat der Leiter des Katholischen Büros Nordrhein-Westfalen, Antonius Hamers, die Bischöfe vor diözesanen Alleingängen gewarnt
(Quelle 1, Quelle 2).

Wir empfehlen dringend, diese Warnung auch gegenüber deutschen Alleingängen zu erheben. Solche nationale Besonderheiten sind für die katholische Kirche schwer begründbar und haben es in einem zunehmenden europäischen Umfeld schwer. Was in Kufstein oder Salzburg zulässig ist, kann in Kiefersfelden oder Freilassing nicht gegen tragende Grundsätze der katholischen Lehre verstoßen. Was in Slubice von der katholischen Kirche gefördert wurde (vgl. Laborem exercens) kann diesseits der Oder im benachbarten Frankfurt nicht als "des Teufels" bezeichnet werden. Was unterscheidet die katholische Kirche von Kehl und Straßburg beiderseits des Rheins? Wie will man im "Dreiländereck" von Aachen, Lüttich und Maastricht "zwingende" nationale Besonderheiten gegenüber den europäischen Gerichten erklären?




Anmerkung:
*) Quelle:
Der Regensburger Generalvikar Roland Batz begrüßt die anstehende Überarbeitung der Grundordnung des kirchlichen Dienstes. In einer am Mittwoch auf der Webseite des Bistums veröffentlichten Stellungnahme schreibt er, dass er den Veränderungen positiv entgegen sehe, "weil sie auf der einen Seite die Rechtssicherheit verbessern werden und weil auf der anderen Seite die Loyalitätspflichten in ein angemessenes Maß zur Lebenswirklichkeit vieler Menschen zu rücken sind". Dabei warnte er vor "übereilten Entscheidungen, die dann das rechte Maß genau verfehlen und ein notwendiges und mitunter fragiles Gleichgewicht zwischen Loyalität und persönlichen Lebenssituationen eben nicht gewährleisten".
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