"Katholische Soziallehre?Quelle: Paulinus Nr. 14 v. 04.04.2021
Wie lange dauert es noch, bis die Verantwortlichen der Caritas begreifen, dass sie "Teil von Kirche" sind?
Die Blockade des ausgehandelten Altenpflege-Tarifvertrages ist eine Klatsche für viele Altenpflegerinnen und -pfleger insbesondere in den privaten Pflegeeinrichtungen.
Dieses Verhalten von Verantwortlichen der Caritas verhindert in keinster Weise die Kirchenaustrittsbewegungen, die unser Land erfasst haben. Im Gegenteil, der Vertratauensverlust von Kirche setzt sich fort.
Sollten die kirchlichen Arbeitgeber bessere Konditionen in ihren Verträgen vereinbart haben oder besser bezahlen, so könnten sie dies mit dem Mittel des "Günstigkeitsprinzips" in entsprechenden Vereinbarungen festschreiben.
Ich stelle die Frage: Wo sind die Verantwortlichen der Deutschen Bischofskonferenz, die dieser Entwicklung scheinbar tatenlos zusehen? Das Zurückziehen auf juristische Argumente, dass es eine Trennung zwischen der Arbeitgeberfunktion der Kirche und der "verfassten Kirche" gebe, ist selbst geschaffen worden und könnte, wenn man will, auch geändert werden.
Wenn die Verantwortlichen der Caritas einen der entscheidenden Grundsätze der katholischen Soziallehre "Arbeit vor Kapital", anwenden würden, würde der Auftrag jetzt lauten, einem allgemein gültigen Altenpflegevertrag beizutreten."
Weitere Meldungen des "PAULINUS" zum Thema:
Ausgabe 10-2021 vom 07.03.2021 S. 4:
"Kein bundesweiter Tarifvertrag - Die Pläne für einen bundesweiten Tarifvertrag in der Altenpflege sind vorerst gescheitert"
Ausgabe 12-2021 vom 21.03.2021 S. 2:
"Gewaltiger Flurschaden - Kommentar zu Caritas und zum Tarifvertrag in der Altenpflege"S. 4
Nein der Caritas zu Flächentarifvertrag in Altenpflege weiter heftig umstritten - Das Nein der Caritas zu einem flächendeckenden Tarifvertrag in der Altenpflege hat eine breite Debatte ausgelöst.
Ausgabe 13-2021 vom 28.03.2021 S. 2:
Kirche und Staat: Da muss etwas geschehen!(der Autor dieses Leserbriefes, Hans Ludwig aus Losheim am See, war bis zu seiner Verrentung Leiter des Katholischen Sozialinstituts Freising und vorher Bundesgeschäftsführer der KAB)
... Ihrer eigenen Glaubwürdigkeit willen sollten die Kirchen die Arbeitsverhältnisse in Diakonie und Caritas endlich an ihren eigenen sozialethischen Maßstäben orientieren …
„Gute Arbeitsbedingungen sind durch Tarifverträge zu sichern, die von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt werden“, fordert der ökumenische „Sozialethische Arbeitskreis Kirche und Gewerkschaften“. Und dann das!
Der oberste Dienstgebervertreter der Caritas spricht ja hier nach dem Selbstverständnis der kirchlichen Dienstgemeinschaft nicht als Sozialpartner, sondern im Namen des Bischofs. Dieser akzeptiert zwar für seinen eigenen Arbeitsbereich keine Tarifverträge, sondern schafft von diesen weitgehend übernommene arbeitsvertragliche Richtlinien ...
Dieser Dienstgeber verweist nun alle anderen in der Pflege Tätigen auf die Mindestbedingungen, die über die bestehende Pflege-Mindestlohnkommission zu regeln seien. Damit werden zwei Klassen von Mitarbeitern in diesem wichtigen Arbeitsfeld geschaffen. Und der Bischof ist Oberhirte auch dieser degradierten Arbeitnehmer.
Wenn hier nicht endlich Bischöfe protestieren und solche Positionen zurückweisen, dann wirkt offensichtlich immer noch der Skandal fort, den die Gemeinsame Synode der Bistümer (mit den Stimmen der Bischofskonferenz) 1975 über das Verhältnis von „Kirche und Arbeiterschaft“ festgestellt hat.
Schlimm genug, dass die Kirchen in Deutschland mit Berufung auf ihren verfassungsrechtlichen Status für sich selbst und alle ihre Einrichtungen Tarifverträge mit Gewerkschaften ablehnen. Wenn sie jetzt für alle außerhalb der Kirchen tarifliche Regelungen ablehnen, ist Widerstand angesagt. Dass der Staat wegen der „Marktführerschaft“ der Kirchen in diesem Arbeitsfeld mit für allgemein verbindlich erklärten Tarifverträgen nicht weiterkommt, ist schlimm genug.
Der Gesetzgeber muss mit Zwei-Drittel-Mehrheit eine Korrektur im Grundgesetz formulieren. Der Artikel 137 der Weimarer Verfassung wurde in Artikel 140 des Grundgesetzes übernommen.
Demnach können „die Religionsgemeinschaften ihre Angelegenheiten innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes selbständig“ ordnen und verwalten.
Das heißt aber doch, dass das Tarifvertragsgesetz und das Betriebsverfassungsgesetz auch für die Kirchen gelten müssen. ...
Die Kirchen müssen – auch um der eigenen Glaubwürdigkeit willen – notfalls in einer demokratisch zustande gekommenen gesetzlichen Regelung gezwungen werden, auch Tarifverträge zu akzeptieren, die dem Standard moderner Erwerbsarbeit entsprechen
Macht Euch nicht zu viele Hoffnungen. Wie die Mitarbeiterseite auf Twitter mitteilt, diskutiert sie seit Dienstag / Mittwoch darüber, ob der Antrag erneut eingebracht werden soll. https://twitter.com/akmas_caritas/status/1382224155978907651
AntwortenLöschenIch persönlich würde der Arbeitgeberseite ja die Chance geben, einen Fehler zu bereinigen. Wenn sie das dennoch nicht tut, muss sie auch die Konsequenzen selbst verantworten.
Auf das die Entscheider,wenn sie Pflege brauchen - eine Pflege bekommen, die sich an diese Verhandlungen erinnert!!!
AntwortenLöschenIch verstehe nicht, wieso lange ausstehende, notwendige und sinnvolle Verbesserungen für Beschäftigte, die deutlich schlechter gestellt sind, abgelehnt werden.
AntwortenLöschenWie soll es den Hilfebedürftigen und den Trägern bei dem nicht mal mittelfristig abbaubarem Fachkräftemangel gelingen eine gesicherte Versorgung zu garantieren?
Ich halte es für einen absoluten Trugschluss, wenn die Dienstgebervertretungen von Diakonie und Caritas glauben, sie würden durch die Ablehnung des TV für die Altenpflege nicht sich selbst und den betroffenen Menschen größten Schaden zufügen. Die Botschaft, die bei mir ankommt: Ihr seid uns egal. Ihr dürft weiter auf notwendige Verbesserungen hoffen und wir versprechen euch weiterhin unseren vollen Einsatz. Bis dahin vertrösten wir Euch weiter. Das war schon immer ausreichend und erfolgreich!