Leiterin einer Seniorenpflegeeinrichtung darf nach Hygieneverstößen weiterhin nicht beschäftigt werdenQuellen und mehr:
Die Leiterin einer Seniorenpflegeeinrichtung im Kreis Minden-Lübbecke darf weiterhin nicht beschäftigt werden, nachdem sie sich im Zusammenhang mit der Bekämpfung eines akuten Covid-19-Ausbruchs den Anordnungen des Gesundheitsamtes beharrlich widersetzt hat. Dies hat das Oberverwaltungsgericht mit Eilbeschluss vom 24. März 2021 entschieden ....
Der Beschluss ist unanfechtbar.
Aktenzeichen: 12 B 198/21 (I. Instanz VG Minden 6 L 65/21)
Pressemitteilung des Gerichtes
Fundstellen zur Entscheidung:
dejure.org
Kommentierungen:
beck-aktuell
Rechtsdepesche.de
Ergänzend:
Rechtsprechung zur Maskenpflicht am Arbeitsplatz - Blogbeitrag vom Montag, 19. April 2021
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