Samstag, 24. April 2021

Corona und Berufsverbot ...

Eigentlich war er zu erwarten: der Streit was passiert, wenn in einer Pflegeeinrichtung die Auflagen des örtlichen Gesundheitsamtes nicht eingehalten werden? Hierzu liegt nun schon seit einigen Tagen eine Entscheidung der Justiz aus NRW vor:
Leiterin einer Seniorenpflegeeinrichtung darf nach Hygieneverstößen weiterhin nicht beschäftigt werden

Die Leiterin einer Seniorenpflegeeinrichtung im Kreis Minden-Lübbecke darf weiterhin nicht beschäftigt werden, nachdem sie sich im Zusammenhang mit der Bekämpfung eines akuten Covid-19-Ausbruchs den Anordnungen des Gesundheitsamtes beharrlich widersetzt hat. Dies hat das Oberverwaltungsgericht mit Eilbeschluss vom 24. März 2021 entschieden ....

Der Beschluss ist unanfechtbar.

Aktenzeichen: 12 B 198/21 (I. Instanz VG Minden 6 L 65/21)
Quellen und mehr:
Pressemitteilung des Gerichtes

Fundstellen zur Entscheidung:
dejure.org

Kommentierungen:
beck-aktuell
Rechtsdepesche.de

Ergänzend:
Rechtsprechung zur Maskenpflicht am Arbeitsplatz - Blogbeitrag vom Montag, 19. April 2021

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