Wenngleich in den Medien der Beschluss zur Corona-Einmalzahlung für den Bereich der Caritas, die sich am Vorbild des TVöD orientiert, mit dem Beschluss der Bundeskommission als sicherer Erfolg dargestellt wurde, liegen noch zwei Hürden vor der Realisierung:
- muss dieser Beschluss zur Wirksamwerdung in den einzelnen Regionen noch einmal für die jeweilige Region beschlossen werden.
- müssen die regionalen Beschlüsse noch von den Bischöfen in Kraft gesetzt werden.
Der erste Schritt entsprechender Bundesbeschlüsse ist gelegentlich mit Komplikationen verknüpft gewesen, der zweite Schritt ist seit Jahren nurmehr eine Formsache.
Die Regionalkommissionen tagen wie folgt:
- 15.12.2020 Region Bayern
- 16.12.2020 Regionen Ost, Baden-Württemberg, NRW
- 17.12.2020 Region Mitte
- 28.01.2021 Region Nord
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