Auf ihrer konstituierenden Sitzung hat die ver.di-Tarifkommission Altenpflege am Freitag in Berlin über Forderungen für einen Tarifvertrag diskutiert, der auf die gesamte Altenpflege erstreckt werden soll. „Den Mitgliedern der Tarifkommission ist sehr bewusst, für welches außergewöhnliche Tarifprojekt sie Verantwortung übernehmen. Wir werden uns bei unseren Forderungen am Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes orientieren und alle Regelungsmöglichkeiten ausschöpfen, die das Arbeitnehmerentsendegesetz zulässt“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler im Anschluss an die Sitzung. Neben der Bezahlung habe für die Mitglieder der Tarifkommission auch der Gesundheitsschutz eine besondere Bedeutung, weil die Arbeit nicht zuletzt wegen der viel zu dünnen Personaldecke sehr belastend sei. „Wenn Pflegekräfte nachts allein im Wohnbereich arbeiten, können sie oft nicht einmal eine Pause machen.“
Die ver.di-Tarifkommission Altenpflege setzt sich aus allen ver.di-Landesbezirken und allen Trägerarten zusammen: aus kommunalen Einrichtungen, freigemeinnützigen – also weltliche und kirchliche Wohlfahrtsverbände – und privaten Pflegekonzernen. Mit den weltlichen Wohlfahrtsunternehmen will ver.di einen Tarifvertrag verhandeln, mit Caritas und Diakonie soll ein angemessener Weg der Beteiligung gefunden werden. Die nächste Sitzung der Tarifkommission findet am 22. November 2018 in Berlin statt.
„Unser Ziel ist ein Tarifvertrag, der vom Bundesarbeitsminister auf das gesamte Arbeitsfeld erstreckt wird, und zwar auf die stationäre und die ambulante Altenpflege für alle Beschäftigten dort, nicht nur für Pflegekräfte“, so Bühler weiter. „Ein solcher Tarifvertrag gilt dann auch für kommerzielle Anbieter, die sich bislang Tarifverträgen verweigern, also auch für die Unternehmen, denen die Maximierung ihrer Gewinne wichtiger ist als eine gute Versorgung und gute Arbeitsbedingungen.“
[Quelle: Pressemitteilung ver.di vom 28. September 2018]
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