Donnerstag, 25. Oktober 2018

Kirchliche Einstellungspraxis: ver.di begrüßt Urteil des Bundesarbeitsgerichtes - Kirchliches Arbeitsrecht deutlich eingeschränkt

Pressemeldung von ver.di zum BAG-Urteil:
25.10.2018
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt das heutige Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) in Erfurt zur kirchlichen Einstellungspraxis, das der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 17. April 2018 folgt und den Kirchen enge Grenzen setzt.
„Das wegweisende Urteil schafft mehr Gerechtigkeit. Damit entfallen starke Einschränkungen für Menschen, die darauf angewiesen sind, beim zweitgrößten Arbeitgeber Deutschlands, den Kirchen und ihren Wohlfahrtsverbänden, zu arbeiten. Es gibt Regionen mit fast ausschließlich konfessionellen Trägern im Gesundheits- und Sozialwesen. Bei der Arbeitsplatzsuche gibt es dort für eine Erzieherin oder einen Krankenpfleger Schwierigkeiten, wenn sie nicht Mitglied einer christlichen Kirche sind. Gut, wenn bei verkündigungsfernen Tätigkeiten auch für kirchliche Arbeitgeber nur noch die Eignung und Qualifikation zählen darf und nicht mehr so etwas sehr Persönliches, wie der Glaube. Das hat das BAG jetzt bestätigt“, sagte Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand.



„Wir fordern die Kirchen auf, die Zeichen der Zeit zu erkennen und endlich auch in ihren Betrieben weltliches Arbeitsrecht anzuwenden“, so Bühler: „Die allgemein geltenden Rechte von Beschäftigten müssen Anwendung finden; das betrifft insbesondere den Abschluss von Tarifverträgen und die Wirksamkeit des Betriebsverfassungsgesetzes.“
Quelle und mehr: ver.di https://www.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++562cd0ae-d872-11e8-ac37-525400b665de

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