Mittwoch, 22. April 2015

VKA zur gescheiterten 5. Verhandlungsrunde SuE und die Antwort von Ver.di

 Nach den Caritas-Dienstgebern wendet sich nun auch der VKA in einer Pressemitteilung und einem "Vorschläge" betitelten Papier gegen die Aufwertungskampagne für den Sozial- und Erziehungsdienst an die Öffentlichkeit. 

Wir dokumentieren die Antwort von Ver.di auf das genannte VKA-Papier:

1.       Charakter des Papiers
Nach ausdrücklicher Aussage des Hauptgeschäftsführers der VKA, Herrn Hoffmann, in den Verhandlungen am 21. April 2015 handelt es sich bei dem Papier nicht um ein Angebot
2.       Bezugnahme auf die Verhandlungen von 2009
Die VKA verweist auf „zum Teil sehr deutliche Einkommenssteigerungen“ in 2009, um damit den Eindruck zu erwecken, es habe bereits 2009 eine Aufwertung der Tätigkeiten im Sozial- und Erziehungsdienst stattgefunden. Dies ist jedoch nicht der Fall. Richtig ist dagegen, dass 2009 Verschlechterungen gegenüber dem bis 2005 geltenden BAT (weitgehend) ausgeglichen wurden. 
3.       Erzieherinnen und Erzieher
Die VKA ist weder bereit, die Eingruppierung von Erzieher/-innen mit Normaltätigkeit, noch die Eingruppierung von Erzieher/-innen mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten anzuheben. Ihr Vorschlag, ein neues Tätigkeitsmerkmal für Erzieher/-innen mit schwierigen fachlichen Tätigkeiten in der Entgeltgruppe S 7 zu schaffen, würde unabhängig von der Frage, wie viele Beschäftigte davon überhaupt profitieren würden, nur zu Entgelterhöhungen zwischen 27 und 39 Euro monatlich führen. Dies entspräche einer prozentualen Erhöhung zwischen 0,9 und 1,6 Prozent! Hinzu kommt, dass viele Kommunen schon jetzt die Erzieherinnen und Erzieher nach Entgeltgruppe S 8 bezahlen, weil sie sonst ihre Stellen nicht besetzen könnten. Auch das Gerede von der „Reduzierung der Anforderungen für die Entgeltgruppe S 8“ läuft daher leer. Eine Umsetzung der Vorschläge der VKA wäre daher sogar mit der Gefahr der Herabgruppierung für die jetzt besser eingruppierten Erzieher/-innen verbunden. 
4.       Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger
Auch hier ist die VKA weder bereit, die Eingruppierung von Kinderpfleger/-innen mit Normaltätigkeit noch diejenige von Kinderpfleger/-innen mit schwierigen fachlichen Tätigkeiten anzuheben. Wir bezweifeln, dass die von der VKA ins Gespräch gebrachte „Erleichterung der Eingruppierung in die Entgeltgruppe S 4“ statt in die Entgeltgruppe S 3 überhaupt bei einer nennenswerten Zahl von Beschäftigten zum Tragen kommen würde. 
5.       Leitungen und stellvertretende Leitungen von Kindertagesstätten.
Die von der VKA vorgeschlagen Anhebungen der Eingruppierungen würden nur für den kleinen Anteil der Kitas mit wenigen Plätzen greifen. Für den größeren Anteil der Kitas mit höheren Kinderzahlen ist die VKA nicht zu einer verbesserten Eingruppierung bereit. Die von der VKA dafür gepriesene Einführung eines weiteren Eingruppierungskriteriums würde sich nach ihren eigenen Angaben für einen Anteil zwischen 100 und 66 Prozent der Kita-Leitungen gar nicht eingruppierungserhöhend auswirken. Nach unseren ersten Recherchen ist davon auszugehen, dass dieser Prozentsatz noch höher ist. 
6.       Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen
Die VKA lehnt für Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung sowie für Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter mit abgeschlossener Berufsausbildung und sonderpädagogischer Zusatzqualifikation bzw. Fortbildung als Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung oder mit zusätzlicher Meisterqualifikation jedwede Eingruppierungsverbesserung ab. Lediglich für die Einrichtungsleitungen, die schon jetzt in der Regel übertariflich bezahlt werden, ist die VKA zu Eingruppierungsverbesserungen bereit. 
7.       Sozialarbeiter/-innen und Sozialpädagogen/-innen
Für die Sozialarbeiter/-innen und Sozialpädagogen/-innen lehnt die VKA kategorisch jedwede Eingruppierungsverbesserung ab. 
8.       Andere Berufsgruppen
Bei allen anderen Berufsgruppen sieht die VKA entweder keinen Bedarf für eine höhere Eingruppierung oder äußerte sich gar nicht inhaltlich dazu. Dies gilt insbesondere für Leitungen von Tagesstätten für Erwachsene, Leitungen von Erziehungsheimen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und –therapeuten sowie für Beschäftigte, die zusätzlich mit Praxisanleitungsaufgaben oder Ausbildungsaufgaben beauftragt sind.

Insgesamt bleibt festzustellen, dass die VKA über alle fünf Verhandlungsrunden wie von ihr schon in der Auftaktverhandlung am 25. Februar 2015 ausdrücklich erklärt, nicht einmal einen Grund für eine generelle Verbesserung der Eingruppierung im Sozial- und Erziehungsdienst sieht. Sie ist lediglich bereit, einigen wenigen „Häuptlingen“ mehr zu zahlen, nicht aber den „Indianern“.
Ihr Papier ist ein reines Täuschungsmanöver.

Ergänzend: 




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