Freitag, 17. April 2015

Sitzung der Regionalkommission Nord am 14./15. April 2015

Der aktuelle Dienstgeberbrief informiert über die Sitzung der RK Nord in Osnabrück in dieser Woche.

Auf der Tagesordnung stand unter anderem

  • die Ärztevergütung
  • ein Tarifvertag für Auszubildene in der Altenpflege
Ärztevergütung: hier kam es nicht zu einer regionalen Übernahme des BK-Beschlusses vom 27. März 2015. Die Mitarbeiterseite forderte eine an der Ursprungsforderung des MB orientierte Umsetzung, die über den BK-Beschluss hinausgeht, die Dienstgeberseite eine gegenüber dem BK-Beschluss schlechtere regionale Umsetzung. Die Dienstgeberseite fordert eine Gleichbehandlung von ärztlichem und pflegerischem Personal in der Verschlechterung von Bundesbeschlüssen:
"eine Verschiebung der beiden Erhöhungsschritte um die gleiche Anzahl von Monaten wie im allgemeinen Tarifbeschluss der RK vom 04.02.2015 (6-monatige Vershiebung der Erhöhung von 2,2 % auf den 01.07.2015 und 4-monatige Verschiebung der Erhöhung von 1,9 % auf den 01.04.2016"

Die Mitarbeiterseite hat die Vermittlung angerufen.

Tarifvertrag für Auszubildende in der Altenpflege:
Hierzu heißt es im Dienstgeberbrief:
"Die tariffähigen Wohlfahrtsverbände in Niedersachen haben mit der Gewerkschaft verdi einen Tarifvertrag (TV) über die Ausbildungsbedingungen in der Altenpflege Niedersachsen geschlossen. Die Tarifvertragsparteien streben die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des TV an. Die Caritas in Niedersachsen begrüßt als nicht tariffähiger Verband diesen ersten Schritt in Richtung eines Sozialtarifvertrages zur Eindämmung eines Wettbewerbs ausschließlich über die Vergütung. Die AVR enthält bereits durchgängig vorteilhaftere Regelungen für Auszubildende. Die MAS befürwortet wie die DGS die angestrebte Allgemeinverbindlichkeitserklärung.
Über ein unterstützendes Schreiben wird die RK in der kommenden Sitzung beraten."

Wir müssen nicht wirklich anmerken, dass es für Mindeststandards auch in der Altenpflegeausbildung angesichts der Billigkonkurrenz tarifungebundener Arbeitgeber sehr gute Gründe gibt und dass insbesondere Träger und Verbände, die ohnehin "vorteilhaftere Regelungen" anwenden sich vor Wettbewerbsbegrenzenden allgemeinverbindlichen Tarifverträgen nun wirklich nicht fürchten müssen?

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