Mittwoch, 15. August 2012

KODA der MARIENBERG-Service Gesellschaft mbH Bergisch Gladbach (MSG)

Auf Antrag der Dienstnehmerseite der MSG wurde eine Erhöhung der Vergütung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betriebsteils Küche, in Höhe von 2% mit Wirkung zum 01.10.2012, sowie je 1% zum 01.02.2013 und 01.05.2013 beschlossen.
Zum Vergleich: die Tarifparteien im öffentlichen Dienst einigten sich, dass die Löhne und Gehälter zum 1. März 2012 um 3,5 Prozent, ab 1. Januar 2013 um 1,4 Prozent und ab 1. August 2013 um weitere 1,4 Prozent steigen.

Die Beschäftigten in der untersten Vergütungsgruppe der MSG erhalten ab 01.10.2012 einen Stundenlohn von 6,07 Euro bei einer Monatsvergütung von 1.016,67 €.
Die unterste Vergütungsgruppe (E 1) im TVöD hat eine Monatsvergütung zwischen 1499.50 € (Stufe2, Eingangsgehalt) und 1672.33 € (Stufe 6).

Die MARIENBERG-Service Gesellschaft mbH Bergisch Gladbach ist eine Einrichtung der katholischen Kirche. Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber Patienten, Mitarbeitern und Besuchern des Marien-Krankenhauses und des Reha-Zentrums Reuterstrasse sowie gegenüber anderen mit beiden Einrichtungen vertraglich verbundenen Unternehmen.
Die Mitarbeiterseite dieser KODA wird im Wesentlichen vom Küchen- und Reinigungspersonal des Marienberg-Krankenhauses gewählt. Die AVR-MSG werden auch für rund 10 weitere Einrichtungen angewendet, ohne dass die dort Beschäftigten die Möglichkeit hätten, sich an der Wahl "Ihrer KODA-Vertreter" zu beteiligen.
Die Beschlüsse der MSG-KODA werden durch den Erzbischof von Köln in Kraft gesetzt.
Weitere Informationen:
AVR-MSG (Link)
MSK-KODA-Kurier Ausgabe 01/2012 (Link)

4 Kommentare:

  1. durch die katholische Kirche lizensiertes offizielles Lohndumping - das ist eklatanter Missbrauch des kirchlichen Selbstverwaltungsrechts

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  2. Eine Service-Gesellschaft, die offensichtlich mit Gewinnerzielungsabsicht arbeitet - die sind doch weder caritativ noch erzieherisch tätig, und daher auch nicht von der Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes befreit. Wieso gibts da keinen Betriebsrat?

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    1. Wie kommst du darauf, dass mit Gewinnerzielungsabsicht gearbeitet wird? Das ganze bewegt sich im Umfeld einer Klinik und eines Rehazentrums, also wird das schon caritativ sein. Auch das Küchen- und Reinigungspersonal hat am Auftrag der Kirche teil, unabhängig davon, ob es die Arbeit aus dem vulgären Interesse am bloßen Broterwerb ausübt. Der Sachverhalt alleine, dass miserabel bezahlt wird, besagt weder, dass mit Gewinnerzielungsabsicht gearbeitet wird, noch dass es sich um k e i n e Einrichtung handelt, die von der Anwendung des BetrVG ausgenommen sind. Aus der mehrfach öffentlichen von DG- und DN-Seite geäußerten Behauptung, die Tariftreue z.B. bei der Caritas läge bei 80 % darf man schließen, dass 20 % untertariflich vergüten (weil die übertarifliche Vergütung den AVR ja nicht widerspricht).
      Der einzig mir bekannte Betrieb im Bereich der Katholischen Kirche, der die Anwendung des BetrVG durchgesetzt hat, war die Brauerei des Klosters Andechs.
      Das BetrVG wird nur dann die Anwendung der MAVO ersetzen können, wenn sich jemand die Mühe macht, die Frage vor Gericht klären zu lassen.
      c

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  3. dann er-google doch einfach mal die Gesellschaft; die sind nicht nur "Zulieferer für das Krankenhaus auf Selbstkostenbasis" sondern sie betreiben z.B. ein Restaurant http://www.mkh-bgl.de/de/service_restaurant.php und sind damit ganz normal "am Markt" tätig. Nach Thüsing soll das "allgemeine Anbieten seiner Leistungen am Markt" schon ausreichen, um nicht mehr als caritativ gelten zu können. Nachdem auch die Rechtsform der GmbH gewählt wurde spricht ein weiteres Indiz für die Gewinnerzielungsabsicht.
    Beim Kloster Andechs (Klosterbrauerei mit Gastwirtschaft) wurde allerdings kein Betriebsrat sondern ein Personalrat beim VGH München durchgesetzt, weil die Brauerei zu einer "Körperschaft des öffentlichen Rechts" gehört und nicht - wie diese Gesellschaft - ausgegliedert war.

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