MITARBEITER SOLLTEN AUCH WEITERHIN KEIN STREIKRECHT HABENDer Grünen-Bundestagsabgeordnete ist unser ehemaliver ver.di Vorsitzender Frank Bsirske. Deshalb scheint der Artikel lesenswert.
Caritas-Direktorin: Arbeitskampf passt nicht zur Kirche
BERLIN ‐ Für Arbeitnehmer in kirchlichen Betrieben gilt ein gesondertes Arbeitsrecht. Das sollte auch so bleiben, meint Caritas-Direktorin Ulrike Kostka. Ein Grünen-Bundestagsabgeordneter hält jedoch dagegen. ....
Weiter zitieren wir aus unserem Beitrag von heute früh:
Das "Recht zum Streik" muss nicht ausdrücklich gewährt und verbrieft sein. Es ist ein Menschenrecht und darf - und kann - daher nicht verboten werden.Und ansonsten wollen wir uns nicht endlos weiter wiederholen.
In Deutschland ist das Streikrecht verfassungsrechtlich geschützt und durch die höchstrichterliche Rechtsprechung ausdrüclklich auch im "Dritten Weg" anerkannt. Das ist schon die Folge einer von den kirchlichen Arbeitgebern vorgenommenen Rechtswahl. Wer sich des normalen Arbeitsvertragsrechts bedient - statt etwa beamtenrechtliche Dienstverhältnisse zu begründen - der muss auch das Streikrecht seiner Mitarbeitenden als integralem Bestandteil dieses Arbeitsvertragsrechts akzeptieren.
Jeder Arbeitgeber behauptet gerne, dass seine Mitarbeitenden nicht streiken dürfen. Und wenn das ein Pfarrer oder gar ein Bischof behaupten, wird aus dieser Behauptung nicht auch eine Glaubenswahrheit.
Im weltweit geltenden Katechismus ist es ausdrücklich und ausnahmslos für alle Tätigkeiten (!) anerkannt (2435) und in den päpstlichen Sozialenzykliken mehrfach bekräftigt.
Vor diesem Hintergrund gilt: wir haben es nicht nötig, unsere kirchlichen Arbeitgeber darum zu bitten, dass wir in derem kirchlichen Betrieb streiken dürfen - wir nehmen uns dieses Recht, sobald und wenn es unabweisbar nötig ist.
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