Montag, 15. April 2024

Zurück aus den Ferien

das ist ein guter Zeitpunkt. um zu eruieren, was wir alles nicht gepostet haben. Dabei hat es auch in den kirchlichen Medien einige Meldungen zum Arbeitsrecht in kirchlichen Einrichtungen gegeben.
Die Lage der kirchlichen Mitarbeiter verdient mehr Aufmerksamkeit
VERÖFFENTLICHTE KATHOLISCH.DE am 08.04.2024. Pater Max Cappabianca widmete sich dem Priestermangel und meinte dann:
Doch das ist nicht nur ein Problem des Klerus. Auch Laientheologinnen und -theologen fehlen. Immer öfter bleiben Stellen von Pastoral- oder Gemeindereferenten unbesetzt, weil sich schlicht keiner bewirbt. Die verschwindende Zahl der Studienanfänger lässt für die Zukunft Böses ahnen. Theologen: Eine vom Aussterben bedrohte Zunft?
- und das macht dann auch die Problematik der Auseinandersetzung deutlich:
Mitarbeitende in kirchlichen Einrichtungen sind nicht nur die angesprochenen Laientheologen: von den Fachkräften der verfassten Kirche - Buchhaltung, Reinigungsdienste und Verwaltung - ist in der Sicht des Kommentators nicht die Rede, geschweige denn, dass er die kirchlichen Wohlfahrtsverbände und deren MitarbeiterInnen berücksichtigt.
Man mag ja einwenden, dass ein Kommentar nicht allzu viel Text ermöglicht. Wir brauchen für unsere Darstellungen ja auch mehr als einen Blogbeitrag. Wer aber so tut, als gäbe es ausserhalb der Laientheologen - die nur einen verschwindend geringen Prozentsatz an Mitarbeiter*Innen umfassen - keine weiteren Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst, der springt nicht mal zu kurz, der startet nicht mal einen "Hüpfer" zum Ziel. Die Erkenntnis
Die katastrophale Reputation wird zu einem Problem für die Rekrutierung kirchlichen Personals. Wer will schon in einer Institution arbeiten, die spätestens seit der Missbrauchskrise von der Öffentlichkeit als mafiös wahrgenommen wird? Nicht nur werden neue Mitarbeitende abgeschreckt: Denen, die bereits da sind, fällt es immer schwerer, "loyal" zu bleiben.
ist richtig, aber sie trifft für ALLE Mitarbeitenden zu.
Und nicht nur die kirchlichen Mitarbeitenden leiden an der Glaubwürdigkeitsschere, die sich zwischen den Sozialenzykliken einerseits und der kirchlichen Praxis andererseits ergibt. Die Blockadehaltung der kirchlichen Arbeitgeber stürzt die gesamte Branche in Probleme - man braucht nur an das Stichwort "Altenpflege" zu denken (wir berichteten).

Auf diesem Widerspruch zwischen "Sein und Schein" - zwischen wohlklingenden Aussagen und der nackten Realität weist im Grundsatz auch die Bochumer Dogmatikerin Gunda Werner hin.
Kirche ruft nach Menschenrechten und verwirklicht sie nicht
berichtete KATHOLISCH.DE am 09.04.2024.
Die Erklärung "Dignitas infinita" stellt die UN-Menschenrechtserklärung in die Kontinuität der Gottesebenbildlichkeit. Die Bochumer Dogmatikerin Gunda Werner ist im Interview nicht überzeugt von der Erklärung – sie vermisst eine ehrliche Selbstreflexion der Kirche.
(vgl. auch katholisch.de: "Dignitas infinata stellt die Menschenwürde auf den Kopf" - Gastbeitrag der Theologin Ursula Wollasch)  

Wenn die Umsetzung des hier betonten Bekenntnisses zu Menschenwürde genauso lange dauert wie die Umsetzung der eigenen Soziallehre, dann wird es noch Generationen dauern, bis sich die Kirche auch nur minimal bewegt hat. 

Kirche - so der zunehmende Eindruck - bewegt sich nur, wenn sie getrieben wird.

Auf die Selbsterkenntnis - geschweige denn die Selbstheilung - kirchlicher Funktionärslobby kann man wohl lange warten. Aber Kirche denkt ja bekanntlich in Ewigkeitsmaßstäben. Da ist es dann kein Wunder, dass die kirchlichen Mitarbeitenden inzwischen zur Selbsthilfe greifen.
Die Gewerkschaft Verdi fordert eine weitgehende Angleichung des kirchlichen Arbeitsrechts an die für alle Arbeitnehmer geltenden Regeln. Eine entsprechende Petition wurde nun an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil übergeben.
Quellen:
Medienankündigung ver.di
Domradio vom 05.03.2024
katholisch.de vom 05.03.2024
Wer meint, eine solche Petition einfach aussitzen zu können, der hat sich - gründlich - getäuscht. Denn die Bemühungen der Gewerkschaft gehen weiter. Damit schließt sich der Kreis unserer Beiträge mit einem Verweis auf den bereits eingangs zitierten Pater Cappabianca, der bereits im vorletzten Jahr vorgeschlagen hat:
Während in Deutschland die Diskussion über das kirchliche Arbeitsrecht anhält und eine Reform angestrebt wird, folgt Pater Max Cappabianca dem Vorschlag, das kirchliche Arbeitsrecht ganz abzuschaffen – und das kirchliche Profil anders zu stärken

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